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5270 Neuinfektionen, 82 Todesfälle in Ungarn registriert

Ungarn Heute 2022.01.05.

Corona-Zahlen in Ungarn am 5. Januar: Die Zahl der Neuinfektionen in Ungarn lag in den letzten 24 Stunden bei 5270 und 82 Patienten sind an den Folgen von COVID-19 gestorben. Aktuell gibt es in Ungarn rund 101 457 Coronavirus-Infizierte. Damit haben sich seit dem Pandemie-Beginn insgesamt 1 269 979 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. In Ungarn sind seit Beginn der Corona-Pandemie 39 599 Menschen an den Folgen einer COVID-19-Infektion gestorben.

Als genesen gelten rund  1 128 923 Menschen. 3090 bedürfen einer klinischen Behandlung, 307 mit Beatmungsgeräten. Die Gesamtzahl der Impfungen liegt bei 6 269 955. Ungarn hat seit dem Beginn der Pandemie (offiziell) 9 229 190 Corona-Tests durchgeführt, während diese Zahl in Österreich 124 636 283 beträgt.

Das Labor des Nationalen Zentrums für öffentliche Gesundheit hat festgestellt, dass Omikron-Mutationen für mehr als 11 % der Neuinfektionen in Ungarn verantwortlich sind. Von Donnerstag, dem 6. Januar, bis Samstag, dem 8. Januar, findet eine weitere Impfkampagne statt, bei der man sich ohne einen Termin impfen lassen kann.

Bei der Betrachtung der oben genannten Daten ist zu beachten, dass sich die Meldung von Coronavirusdaten geändert hat. Jetzt werden nur diejenigen als beatmete Patienten gemeldet, die invasiv (intubiert, durch einen in die Luftröhre eingeführten Schlauch) beatmet werden, nicht aber diejenigen, die nicht-invasiv (z. B. mit einer Gesichtsmaske, aber maschinell) beatmet werden.

Ungarn war das erste Land in Europa, das eine dritte Impfung gegen das Coronavirus angeboten hat, die online unter eeszt.gov.hu gebucht werden kann. Bereits  3 191 997  Menschen haben eine dritte Dosis erhalten. Die Impfung von Kindern im Alter von 5-11 Jahren hat Mitte Dezember in den Impfstellen der Krankenhäuser begonnen.

Corona-Maßnahmen in Ungarn: 

  • Maskenpflicht in Innenräumen
  • Unternehmen können Impfpflicht für ihre Angestellten vorschreiben
  • Besuchsverbot in den Gesundheitseinrichtungen, soziale Einrichtungen können selbst darüber entscheiden
  • Kein Impfpass ist notwendig für Gaststätten, Unterkünfte, Freizeitanlagen, kulturelle Veranstaltungen mit reservierbaren Sitzplätzen und Aufführungen
  • Teilnehmeranzahl bei Privat- und Familienveranstaltungen wird von 50 auf 100, bei Hochzeiten von 200 auf 400 erhöht
  • Für Sport-, Musik- sowie Tanzveranstaltungen, sowie Veranstaltungen im Innenbereich oder im Außenbereich mit über 500 Teilnehmern bleiben die bisherigen Regelungen (Einschränkung der Teilnehmeranzahl, Vorhandensein eines Impfpasses) in Kraft.

Für Reisen und Urlaube innerhalb der EU ist eine EU-Impfbescheinigung erhältlich. Bürgern, die eine Reise innerhalb der Europäischen Union planen, wird empfohlen, die EU-COVID-Bescheinigung digital herunterzuladen oder auszudrucken, indem sie sich im EESZT-Bürgerportal anmelden.

(Quelle: koronavirus.gov.hu  Bild: MTI/Balogh Zoltán)