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Behörden untersuchten, ob „Pumuckl“ die traditionellen Geschlechterrollen in Frage stellt oder nicht

Ungarn Heute 2022.01.05.

Seit der Verabschiedung der als „Pädophilengesetz“ bekannten Gesetzesänderung sind bei der Medienbehörde in den letzten sechs Monaten mehr als 130 Beschwerden unter Berufung auf die Darstellung von Homosexualität oder den Schutz von Minderjährigen eingegangen. Im vergangenen Jahr betrug diese Zahl im gleichen Zeitraum nur 32. 

In insgesamt sechs Mondaten sind bei der Nationalen Medien- und Infokommunikationsbehörde mehr als 130 Beschwerden unter Berufung auf die Darstellung von Homosexualität und den Schutz von Minderjährigen eingegangen, berichtet das regierungskritische Portal rtl.hu. Am 15. Juni verabschiedete das ungarische Parlament das sog. „Kinderschutzgesetz“, das verbietet, pornografische Inhalte und Inhalte, die Sexualität zu eigenen Zwecken darstellen, Kindern unter achtzehn Jahren zugänglich zu machen. Die neuen Vorschriften verbieten auch die Zurschaustellung oder Förderung von „Geschlechtsanomalien, Geschlechtsumwandlungen und Homosexualität“.

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Bei den sog. Regierungsstellen kann man Beschwerden einreichen, was in den letzten Monaten in größerer Zahl auch geschehen ist.

Darunter befanden sich auch Fälle, mit denen man sich wahrscheinlich über die neuen Vorschriften lustig machen wollte:

Im westungarischen Komitat „Vas“ wurde z. B. eine Beschwerde von jemandem eingereicht, der meinte, dass die Geschichten von Dornröschen, König der Löwen, Mulan und Pumuckl die traditionellen Geschlechterrollen in Frage stellen. Das Regierungsbüro untersuchte diesen Fall vierzehn Tage lang, kam aber dann zu dem Schluss, dass der Antrag nicht ausreichend begründet war

In einem Fall wurde auch eine Geldbuße verhängt, aber diese beruhte noch nicht auf der im Juni verabschiedeten Gesetzesänderung. Das Komitatsamt Pest verhängte gegen den Herausgeber des Buches „Was für eine Familie!“ eine Geldstrafe in Höhe von 250.000 Forint (rund 700 Euro), weil das Buch über Regenbogenfamilien „in irreführender Weise im Buchhandel platziert wurde, was einen Verstoß gegen das Gesetz zum Verbot unlauterer Geschäftspraktiken darstellt“. Das Buch von Lawrence Schimel und Elīna Brasliņa hätte demnach gekennzeichnet werden müssen, weil es „keine normalen Familien darstellt“. Der Leiter des Amtes Richárd Tarnai erklärte gegenüber dem Fernsehsender HírTv, dass der Verleger das Gesetz nicht beachtet habe, wonach es einen besonderen Hinweis verlange, dass das Buch „einen anderen Inhalt als den üblichen“ habe. Das Verfahren gegen die Buchhandlung sei bereits vor der Beschlussfassung des Gesetzes eingeleitet worden. Vielmehr sei das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb zur Anwendung gekommen. Der mit einer Geldbuße belegte Händler hat den Fall vor Gericht gebracht.

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Eine Bibliothek im Komitat Pest wurde ebenfalls angezeigt, weil sie ein Buch über Homosexualität auf einem, auch für Kinder leicht zugänglichen Regal hielt; da das Buch zum Zeitpunkt der Untersuchung jedoch nicht mehr vorhanden war, wurde auch in diesem Fall kein Verfahren eingeleitet.

(Via: rtl.hu, Titelbild: Youtube)