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Corona am Wochenende: 270 Todesfälle, mehr als 21.000 Neuinfektionen registriert

Ungarn Heute 2022.01.17.

Corona-Zahlen in Ungarn am 17. Januar: Die Zahl der Neuinfektionen in Ungarn lag in den letzten 72 Stunden bei 21 219 und 270 Patienten sind an den Folgen von COVID-19 gestorben. Aktuell gibt es in Ungarn rund 137 951 Coronavirus-Infizierte. Damit haben sich seit dem Pandemie-Beginn insgesamt  1 348 233 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. In Ungarn sind seit Beginn der Corona-Pandemie 40 507 Menschen an den Folgen einer COVID-19-Infektion gestorben.

Als genesen gelten rund  1 169 775 Menschen. 2630 bedürfen einer klinischen Behandlung, 228 mit Beatmungsgeräten. Die Gesamtzahl der Impfungen liegt bei 6 319 434. Ungarn hat seit dem Beginn der Pandemie (offiziell) 9 530 346 Corona-Tests durchgeführt, während diese Zahl in Österreich 131.008.822 beträgt.

Bei der Betrachtung der oben genannten Daten ist zu beachten, dass sich die Meldung von Coronavirusdaten geändert hat. Jetzt werden nur diejenigen als beatmete Patienten gemeldet, die invasiv (intubiert, durch einen in die Luftröhre eingeführten Schlauch) beatmet werden, nicht aber diejenigen, die nicht-invasiv (z. B. mit einer Gesichtsmaske, aber maschinell) beatmet werden.

Ungarn war das erste Land in Europa, das eine dritte Impfung gegen das Coronavirus angeboten hat, die online unter eeszt.gov.hu gebucht werden kann. Bereits 3 417 089 Menschen haben eine dritte Dosis erhalten. Die Impfung von Kindern im Alter von 5-11 Jahren hat Mitte Dezember in den Impfstellen der Krankenhäuser begonnen.

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Corona-Maßnahmen in Ungarn: 

  • Maskenpflicht in Innenräumen
  • Unternehmen können Impfpflicht für ihre Angestellten vorschreiben
  • Besuchsverbot in den Gesundheitseinrichtungen, soziale Einrichtungen können selbst darüber entscheiden
  • Kein Impfpass ist notwendig für Gaststätten, Unterkünfte, Freizeitanlagen, kulturelle Veranstaltungen mit reservierbaren Sitzplätzen und Aufführungen
  • Teilnehmeranzahl bei Privat- und Familienveranstaltungen wird von 50 auf 100, bei Hochzeiten von 200 auf 400 erhöht
  • Für Sport-, Musik- sowie Tanzveranstaltungen, sowie Veranstaltungen im Innenbereich oder im Außenbereich mit über 500 Teilnehmern bleiben die bisherigen Regelungen (Einschränkung der Teilnehmeranzahl, Vorhandensein eines Impfpasses) in Kraft.

Für Reisen und Urlaube innerhalb der EU ist eine EU-Impfbescheinigung erhältlich. Bürgern, die eine Reise innerhalb der Europäischen Union planen, wird empfohlen, die EU-COVID-Bescheinigung digital herunterzuladen oder auszudrucken, indem sie sich im EESZT-Bürgerportal anmelden.

(Quelle: koronavirus.gov.hu  Bild: MTI/Balogh Zoltán)