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Corona: Impfpflicht-Gegner stürmen Verfassungsgerichtshof

Ungarn Heute 2022.01.13.

Mehrere hundert Beschwerden wurden bisher beim Verfassungsgerichtshof eingereicht, um die Verordnung der Regierung über die Impfpflicht der Angestellten von Privatunternehmen und der staatlichen Bediensteten anzufechten. Die Beschwerden der Mitarbeiter des Gesundheitswesens wurden bereits Ende November abgewiesen.

Ende Oktober 2021 hat die Regierung den Unternehmen ermöglicht, die Impfpflicht für ihre Mitarbeiter vorzuschreiben. Darüber hinaus wurde die Impfung der staatlich Bediensteten obligatorisch. Das betrifft im Einzelnen die Mitarbeiter des Bildungssystems, der kulturellen und sozialen Institutionen, die Mitarbeiter der Polizei und der Streitkräfte sowie die Beamten des Staates. Für Mitarbeiter der Gemeinden entscheidet der jeweilige Bürgermeister.

Die Mitarbeiter des Staates bzw. der Gemeinden, die sich an den Verfassungsgerichtshof gewandt haben, haben vor allem folgende Einwände bezüglich der Verordnung vorgeführt:

  • Das Ausmaß der Sanktion im Fall der Unterlassung der Impfung ist unverhältnismäßig groß, und die Grundrechte werden unangemessen für die Erreichung des gewünschten Ziels eingeschränkt
  • Sie verletzt das Grundrecht der Menschenwürde, da sie die Befreiung von der Impfpflicht im Fall von natürlicher Immunität nicht ermöglicht
  • Sie verletzt den Abs. 2 Paragraph III. des Grundrechts, wonach man einen medizinischen oder wissenschaftlichen Versuch nur im Fall einer auf Information basierte freiwillige Zustimmung durchführen kann

Auch die Angestellten der Unternehmen haben ähnliche Einwände vorgeführt, wobei sie auch auf das Arbeitsgesetzbuch hinweisen:

„Der Arbeitnehmer kann die Ausführung der Anweisung verweigern, wenn sie gegen eine auf das Arbeitsverhältnis bezogene Regel verstößt, oder das Leben, physische Sicherheit oder Gesundheit unmittelbar und schwer gefährdet“

Laut der Stellungnahme der Staatssekretärin für Gesundheitswesen, die dem Verfassungsgerichtshof die Beschwerde am 22. Dezember übermittelt hat, sind die Maßnahmen zur Einschränkung der Grundrechte wegen des Schutzes der öffentlichen Gesundheit notwendig.

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Die Beschwerden der Mitarbeiter des Gesundheitswesens bezüglich ihrer Impfpflicht hat der Verfassungsgerichtshof bereits am 30. November abgewiesen.

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Im Fall der Lehrer hat die Einführung der Impfpflicht in den Schulen bereits zu konkreten Folgen geführt, in dem sie die ausgeschiedenen Lehrer zum Teil mit Universitäts- oder Hochschulstudenten ergänzen müssen. Laut Angaben des Ministeriums mussten 1 Prozent der Lehrer wegen Verweigerung der Impfung ihren Job verlassen.

Quelle: index.hu  hvg.hu  Bild: MTI/Balázs Attila