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Corona-Lage in Ungarn: 2429 Neuinfektionen, 83 Todesfälle registriert

Ungarn Heute 2022.01.04.

Corona-Zahlen in Ungarn am 4. Januar: Die Zahl der Neuinfektionen in Ungarn lag in den letzten 24 Stunden bei 2429 und 83 Patienten sind an den Folgen von COVID-19 gestorben. Aktuell gibt es in Ungarn rund 100 247 Coronavirus-Infizierte. Damit haben sich seit dem Pandemie-Beginn insgesamt 1 264 709 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. In Ungarn sind seit Beginn der Corona-Pandemie 39 186 Menschen an den Folgen einer COVID-19-Infektion gestorben.

Als genesen gelten rund  1 124 945 Menschen. 3335 bedürfen einer klinischen Behandlung, 316 mit Beatmungsgeräten. Die Gesamtzahl der Impfungen liegt bei 6 268 108. Ungarn hat seit dem Beginn der Pandemie (offiziell) 9 211 426 Corona-Tests durchgeführt, während diese Zahl in Österreich 124 106 426 beträgt.

Bei der Betrachtung der oben genannten Daten ist zu beachten, dass sich die Meldung von Coronavirusdaten ab dieser Woche geändert hat. Jetzt werden nur diejenigen als beatmete Patienten gemeldet, die invasiv (intubiert, durch einen in die Luftröhre eingeführten Schlauch) beatmet werden, nicht aber diejenigen, die nicht-invasiv (z. B. mit einer Gesichtsmaske, aber maschinell) beatmet werden.

Die Omikron-Variante breitet sich auch in Ungarn aus. Das Nationale Zentrum für öffentliche Gesundheit (NNK)  hat festgestellt, dass Omikron-Mutationen für mehr als 11 % der Neuinfektionen in Ungarn verantwortlich sind.

Ungarn war das erste Land in Europa, das eine dritte Impfung gegen das Coronavirus angeboten hat, die online unter eeszt.gov.hu gebucht werden kann. Bereits  3 184 580 Menschen haben eine dritte Dosis erhalten. Für die Mitarbeiter des Gesundheitswesens ist die Impfung obligatorisch. Die Impfung von Kindern im Alter von 5-11 Jahren hat Mitte Dezember in den Impfstellen der Krankenhäuser begonnen.

Corona-Maßnahmen in Ungarn: 

  • Maskenpflicht in Innenräumen
  • Unternehmen können Impfpflicht für ihre Angestellten vorschreiben
  • Besuchsverbot in den Gesundheitseinrichtungen, soziale Einrichtungen können selbst darüber entscheiden
  • Kein Impfpass ist notwendig für Gaststätten, Unterkünfte, Freizeitanlagen, kulturelle Veranstaltungen mit reservierbaren Sitzplätzen und Aufführungen
  • Teilnehmeranzahl bei Privat- und Familienveranstaltungen wird von 50 auf 100, bei Hochzeiten von 200 auf 400 erhöht
  • Für Sport-, Musik- sowie Tanzveranstaltungen, sowie Veranstaltungen im Innenbereich oder im Außenbereich mit über 500 Teilnehmern bleiben die bisherigen Regelungen (Einschränkung der Teilnehmeranzahl, Vorhandensein eines Impfpasses) in Kraft.

Für Reisen und Urlaube innerhalb der EU ist eine EU-Impfbescheinigung erhältlich. Bürgern, die eine Reise innerhalb der Europäischen Union planen, wird empfohlen, die EU-COVID-Bescheinigung digital herunterzuladen oder auszudrucken, indem sie sich im EESZT-Bürgerportal anmelden.

(Quelle: koronavirus.gov.hu  Bild: MTI/Tibor Rosta)