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Corona-Lage in Ungarn: 99 Todesfälle, fast 13.000 Neuinfektionen gemeldet

Ungarn Heute 2022.02.10.

Corona-Zahlen in Ungarn am 10. Februar: Die Zahl der Neuinfektionen in Ungarn lag in den letzten 24 Stunden bei 12 885 und 99 Patienten sind an den Folgen von COVID-19 gestorben. Aktuell gibt es in Ungarn rund 231 613 Coronavirus-Infizierte. Damit haben sich seit dem Pandemie-Beginn insgesamt 1 684 432 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. In Ungarn sind seit Beginn der Corona-Pandemie 42 269 Menschen an den Folgen einer COVID-19-Infektion gestorben.

Als genesen gelten rund 1 410 550 Menschen. 5198 bedürfen einer klinischen Behandlung, 198 mit Beatmungsgeräten. Die Gesamtzahl der Impfungen liegt bei 6 376 902. Ungarn hat seit dem Beginn der Pandemie (offiziell) 10 391 977 Corona-Tests durchgeführt, während diese Zahl in Österreich 147.852.372 beträgt.

Bei der Betrachtung der oben genannten Daten ist zu beachten, dass sich die Meldung von Coronavirusdaten geändert hat. Jetzt werden nur diejenigen als beatmete Patienten gemeldet, die invasiv (intubiert, durch einen in die Luftröhre eingeführten Schlauch) beatmet werden, nicht aber diejenigen, die nicht-invasiv (z. B. mit einer Gesichtsmaske, aber maschinell) beatmet werden.

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Die ungarische Regierung verlässt sich übrigens weiterhin auf die Impfung als einzigen Schutz.Weiterlesen

Ungarn war das erste Land in Europa, das eine dritte Impfung gegen das Coronavirus angeboten hat, die online unter eeszt.gov.hu gebucht werden kann. Bereits  3 746 680 Menschen haben eine dritte Dosis erhalten. Die Impfung von Kindern im Alter von 5-11 Jahren hat Mitte Dezember in den Impfstellen der Krankenhäuser begonnen.

Neue Corona Regeln: Impfpass nur mit 3 Impfungen gültig, Quarantäne wird kürzer
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Aufgrund der Omikron-Variante rechnet die Regierung mit einer deutlichen Steigerung der Zahl der Erkrankten.Weiterlesen

Corona-Maßnahmen in Ungarn: 

  • Laut der neuesten Corona-Regeln soll der Impfpass nur nach dem Erhalt von Impfungen gültig sein, und die Länge der Quarantäne wird von 10 auf 7 Tage verkürzt
  • Maskenpflicht bleibt in Innenräumen
  • Unternehmen können Impfpflicht für ihre Angestellten vorschreiben
  • Besuchsverbot in den Gesundheitseinrichtungen, soziale Einrichtungen können selbst darüber entscheiden
  • Kein Impfpass ist notwendig für Gaststätten, Unterkünfte, Freizeitanlagen, kulturelle Veranstaltungen mit reservierbaren Sitzplätzen und Aufführungen
  • Teilnehmeranzahl bei Privat- und Familienveranstaltungen wird von 50 auf 100, bei Hochzeiten von 200 auf 400 erhöht
  • Für Sport-, Musik- sowie Tanzveranstaltungen, sowie Veranstaltungen im Innenbereich oder im Außenbereich mit über 500 Teilnehmern bleiben die bisherigen Regelungen (Einschränkung der Teilnehmeranzahl, Vorhandensein eines Impfpasses) in Kraft.

Für Reisen und Urlaube innerhalb der EU ist eine EU-Impfbescheinigung erhältlich. Bürgern, die eine Reise innerhalb der Europäischen Union planen, wird empfohlen, die EU-COVID-Bescheinigung digital herunterzuladen oder auszudrucken, indem sie sich im EESZT-Bürgerportal anmelden.

(Quelle: koronavirus.gov.hu  Bild: MTI/Zoltán Balogh)