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Coronavirus: 167 Todesfälle und 14 655 Neuinfektionen in Ungarn gemeldet

Ungarn Heute 2022.01.10.

Corona-Zahlen in Ungarn am 10. Januar: Die Zahl der Neuinfektionen in Ungarn lag in den letzten 72 Stunden bei 14 655 und 167 Patienten sind an den Folgen von COVID-19 gestorben. Aktuell gibt es in Ungarn rund 111 895 Coronavirus-Infizierte. Damit haben sich seit dem Pandemie-Beginn insgesamt  1 297 612 Menschen mit dem Coronavirus infiziert. In Ungarn sind seit Beginn der Corona-Pandemie 39 947 Menschen an den Folgen einer COVID-19-Infektion gestorben.

Als genesen gelten rund  1 145 770 Menschen. 2931 bedürfen einer klinischen Behandlung, 281 mit Beatmungsgeräten. Die Gesamtzahl der Impfungen liegt bei 6 292 759. Ungarn hat seit dem Beginn der Pandemie (offiziell) 9 285 125 Corona-Tests durchgeführt, während diese Zahl in Österreich 125.526.389 beträgt.

Bei der Betrachtung der oben genannten Daten ist zu beachten, dass sich die Meldung von Coronavirusdaten geändert hat. Jetzt werden nur diejenigen als beatmete Patienten gemeldet, die invasiv (intubiert, durch einen in die Luftröhre eingeführten Schlauch) beatmet werden, nicht aber diejenigen, die nicht-invasiv (z. B. mit einer Gesichtsmaske, aber maschinell) beatmet werden.

Ungarn war das erste Land in Europa, das eine dritte Impfung gegen das Coronavirus angeboten hat, die online unter eeszt.gov.hu gebucht werden kann. Bereits 3 286 577 Menschen haben eine dritte Dosis erhalten. Die Impfung von Kindern im Alter von 5-11 Jahren hat Mitte Dezember in den Impfstellen der Krankenhäuser begonnen.

Corona-Maßnahmen in Ungarn: 

  • Maskenpflicht in Innenräumen
  • Unternehmen können Impfpflicht für ihre Angestellten vorschreiben
  • Besuchsverbot in den Gesundheitseinrichtungen, soziale Einrichtungen können selbst darüber entscheiden
  • Kein Impfpass ist notwendig für Gaststätten, Unterkünfte, Freizeitanlagen, kulturelle Veranstaltungen mit reservierbaren Sitzplätzen und Aufführungen
  • Teilnehmeranzahl bei Privat- und Familienveranstaltungen wird von 50 auf 100, bei Hochzeiten von 200 auf 400 erhöht
  • Für Sport-, Musik- sowie Tanzveranstaltungen, sowie Veranstaltungen im Innenbereich oder im Außenbereich mit über 500 Teilnehmern bleiben die bisherigen Regelungen (Einschränkung der Teilnehmeranzahl, Vorhandensein eines Impfpasses) in Kraft.

Für Reisen und Urlaube innerhalb der EU ist eine EU-Impfbescheinigung erhältlich. Bürgern, die eine Reise innerhalb der Europäischen Union planen, wird empfohlen, die EU-COVID-Bescheinigung digital herunterzuladen oder auszudrucken, indem sie sich im EESZT-Bürgerportal anmelden.

(Quelle: koronavirus.gov.hu  Bild: MTI/Balogh Zoltán)