Wöchentliche Newsletter

Coronavirus: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen iranische Studenten

Ungarn Heute 2021.11.12.

Gegen zwei iranische Staatsbürger wurde Anklage erhoben, weil sie im vergangenen März geschrien und sich gewalttätig verhalten hätten, als sie mit Verdacht auf eine COVID-Infektion in einem Krankenhaus untergebracht werden mussten, teilte die Generalstaatsanwaltschaft am Freitag mit.

Wie wir bereits darüber berichteten, wurde am 4. März 2020 bei zwei iranischen Studenten als erste in Ungarn die Infektion von COVID-19 diagnostiziert. Nachdem ihre engen Kontakte identifiziert worden waren, wurden sie zusammen mit ihren Medizin-, Pharmazie- und Zahnmedizinstudenten im St. László-Krankenhaus unter Quarantäne gestellt. Einige Tage später wurden sie jedoch beschuldigt, gegen die Quarantäneregeln verstoßen zu haben, da sie nach Angaben der Behörden ihre Zimmer verlassen und sich gegenüber dem Gesundheitspersonal aggressiv verhalten hatten. Infolgedessen wurden zunächst zwei, dann drei und schließlich vier weitere Studenten aus dem Land ausgewiesen. Die Studenten bestreiten alle Vorwürfe.

Iranische Studenten in Quarantäne: "Es gibt manchmal Kommunikationsprobleme zwischen Patienten und KH-Mitarbeitern"
Iranische Studenten in Quarantäne:

In den letzten Tagen sind viele kontroverse Informationen über die iranischen Corona-Infizierten bekannt geworden: hvg.hu berichtete beispielsweise, dass mehrere iranische Universitätsstudenten stundenlang mit einem infizierten Patienten unter Quarantäne gestellt worden seien.Weiterlesen

In einer Erklärung teilte nun die Staatsanwaltschat mit: Die beiden Verdächtigen im Alter von 23 und 24 Jahren wurden im März 2020 zur Untersuchung in ein Budapester Krankenhaus gebracht. Nachdem man ihnen gesagt hatte, dass sie das Krankenhaus nicht verlassen dürften, schrien sie und weigerten sich, mit dem Krankenhauspersonal zu kooperieren, bevor sie aus einem Fenster auf eine Terrasse kletterten und in andere Räume des Krankenhauses gingen, obwohl sie aufgefordert wurden, in ihrem Zimmer zu bleiben. Als das Personal sich weigerte, ihre Terrassentür zu öffnen, traten sie wiederholt dagegen.

Die Staatsanwaltschaft des 9. Bezirks reichte beim Bezirksgericht von Pest eine Anklage wegen „rüpelhaften Verhaltens“ ein und leitete eine Bewährungsstrafe ein.

(Titelbild: MTI – Zsolt Szigetváry)