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Urlaub am Plattensee: worauf soll man noch achten?

Ungarn Heute 2020.06.08.

Es ist seit dem 7. Juni 2020 nun auch deutschen Staatsangehörigen erlaubt, wieder ohne Beschränkungen nach Ungarn ein- und aus Ungarn auszureisen. Die generelle Quarantänepflicht wurde abgeschafft, diese gilt nur noch bei nachgewiesener Erkrankung mit Covid-19. Welche  Maßnahmen sollten doch die Urlauber noch beachten? 

Das deutsche Management der Epidemie hat sich als erfolgreich erwiesen und es ermöglicht der Regierung, die Beschränkungen für den Personenverkehr aufzuheben, kündigte Außenminister Péter Szijjártó noch am Samstag an. Das bedeutet, dass alle deutsche Staatsangehörige vom 7. Juni ohne Beschränkungen nach Ungarn einreisen und durch Ungarn durchreisen können. Quarantäneverpflichtung besteht nicht.

Welche Corona-Maßnahmen sind noch in Ungarn in Kraft? 

Falls Sie Ihren Urlaub in Ungarn planen, müssen Sie noch folgende Beschränkungen beachten: 

Es ist erlaubt, sich in inneren (geschlossenen) Räumlichkeiten von Gaststätten (insbesondere in Restaurants, Konditoreien, Buffets, Kaffeehäusern) aufzuhalten und die bestellten Speisen und Getränke dort zu konsumieren. Das Personal dieser Einrichtungen hat in den auch von Gästen besuchten Bereichen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die Einhaltung des Sicherheitsabstandes ist verpflichtend.

Kommerzielle Unterkünfte dürfen Gäste empfangen, wobei die für Gaststätten geltenden Vorschriften auch für die Hotelrestaurants gelten.

Spielplätze im Freien dürfen besucht werden.

Die Organisierung von Freilichtveranstaltungen und die Teilnahme an Freilichtveranstaltungen sind erlaubt. Auch Sportveranstaltungen im Freien dürfen in Anwesenheit von Zuschauern stattfinden.

Besichtigungsorte im Freien von Nationalparks dürfen besucht werden. Der Sicherheitsabstand von 1,5 m ist einzuhalten.

 Weiterhin gelten folgende Einschränkungen im öffentlichen Leben:

  • Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in Taxis, Geschäften und Läden sowie auf Märkten
  • Verpflichtung einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten; dies gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel. Ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.
  • Personen über 65 Jahren dürfen nur zwischen 9 und 12 Uhr Lebensmittelgeschäfte, Märkte, Drogerien und Apotheken betreten. Personen unter 65 Jahren müssen außerhalb dieser Zeiten einkaufen.
  • Gottesdienste dürfen unter Einhaltung der vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen abgehalten werden.

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld zwischen 5.000 und 500.000 Forint belegt werden.

(Via: budapest.diplo.de, Beitragsbild: Ungarn Heute)