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Die Initiative zum Schutz einheimischer Minderheiten gibt nicht auf

MTI - Ungarn Heute 2023.01.24.

Das Komitee der Minority SafePack Initiative (MSPI) hat am Montag gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission Berufung eingelegt, so Rumäniens Europaabgeordneter Loránt Vincze, Präsident der Föderation Europäischer Nationalitäten (FUEN), in einer Erklärung gegenüber MTI.

Die Initiatoren der MSPI zogen 2021 vor das Gericht der Europäischen  Union (EuG), nachdem die Europäische Kommission (EK) sich geweigert hatte, Rechtsvorschriften zum Schutz der autochthonen nationalen Minderheiten in Europa zu erlassen. Im November letzten Jahres wies das Gericht erster Instanz der EU die Klage von MSPI ab.

Die Initiatoren wollen nun den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen, da sie die Entscheidung des EuG für unvereinbar mit seinen eigenen Urteilen zu europäischen Bürgerinitiativen halten.

In der Beschwerde wird die Tatsache angeführt, dass

Vertreter der EK sieben Mal mit den Vertretern der Initiative ‚End the Cage Age‘, die ein Verbot der Käfighaltung von Zuchttieren fordert, zusammentrafen und nur einmal mit Vertretern der MSPI,

wie in der Satzung vorgesehen. Der Beschluss bezieht sich jedoch auf Institutionen und Rechtsinstrumente des Europarates, denen die EU nicht angehört und die von mehreren EU-Mitgliedstaaten nicht ratifiziert worden sind.

„Wir bedauern, dass das EuG die Position des EK ohne Ermessensspielraum wiederholt hat, obwohl sie in mehreren Punkten faktisch nicht stimmt. Die Behauptung, die EU habe bereits alles getan, um Minderheitensprachen und -kulturen zu schützen, wie es in der MSPI verankert ist, lässt sich rechtlich nicht stützen“, sagte der FUEN-Präsident.

Loránt Vincze wies darauf hin, dass sie den Rechtsweg beschreiten und alle ihnen zur Verfügung stehenden Mittel nutzen würden, weil sie dies den mehr als 50 Millionen EU-Bürgern, die eine Minderheitensprache sprechen, schuldig seien. Die MSPI habe bereits erfolgreich auf die Probleme einheimischer Minderheiten aufmerksam gemacht, werde aber nicht locker lassen, bis konkrete Maßnahmen ergriffen würden.

Das EuG hat am 9. November 2022 ein Grundsatzurteil in dieser Sache gefällt. Das Luxemburger Gremium hat die ablehnende Entscheidung der Europäischen Kommission vom Januar 2021 zu den Minority SafePack-Vorschlägen, die von mehr als einer Million Unterschriften unterstützt wurden, nicht annulliert. Nach Ansicht des Gerichts „reichen die Maßnahmen, die die EU bereits ergriffen hat, um die Bedeutung von Regional- oder Minderheitensprachen hervorzuheben und die kulturelle und sprachliche Vielfalt zu fördern, aus, um die Ziele der Initiative zu erreichen“.

Wenn es um andere Minderheiten geht, wie beispielsweise Einwanderer oder sexuelle Minderheiten, ist Vera Jourová die „lautstärkste Verfechterin von Minderheiten“, „aber wenn es um ein so ernstes Thema geht, eine Initiative, die mehr als 50 Millionen Menschen betrifft und von 1,1 Millionen Unterschriften unterstützt wurde, sagt sie einfach nein“, kritisierte  damals Balázs Hidvéghi, Europaabgeordneter der Fidesz die zuständige Kommissarin der EK, die diese Initiative praktisch vom Tisch gefegt hat.

Der EuGH wird voraussichtlich innerhalb von zwei Jahren über den Fall entscheiden.

Minderheitenrechte – Nur für auserwählte Minderheiten
Minderheitenrechte – Nur für auserwählte Minderheiten

EU-Gerichtshof weist Berufung der Initiatoren des Minority SafePack gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission zurück.Weiterlesen

Via MTI Beitragsbild: Minority SafePack Facebook