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EGMR lehnt Beschwerde von Jobbik gegen Geldstrafe ab

Ungarn Heute 2020.06.24.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) hat die Beschwerde der ungarischen Oppositionspartei „Jobbik“ zurückgewiesen, dass die Partei vom staatlichen Rechnungshof mehr als 660 Millionen Forint Geldbußen erhalten habe, sagte Péter Jakab, Präsident von Jobbik gegenüber ATV. 

Nur wenige Monate vor den Parlamentswahlen 2018 verhängte die staatliche Behörde „ÁSZ“ gegen die Oppositionspartei eine Geldstrafe von insgesamt 660 Millionen HUF (1,9 Millionen Euro) wegen Unregelmäßigkeiten bei der Wahlkampffinanzierung. Die Partei soll Werbetafeln (gegen die regierende Fidesz-KDNP-Koalition) von Orbáns ex-Freund unter dem Marktpreis benutzt haben. Obwohl die Entscheidung von der staatlichen Behörde „ÁSZ“ in Ungarn nicht angefochten werden kann, hat Jobbik dennoch eine Klage gegen die öffentliche Verwaltung eingereicht und sich dann an das Verfassungsgericht (AB) gewandt, das den Fall ebenfalls abgelehnt hat.

Die Tätigkeit von „ÁSZ“ wird oft kritisiert, weil es von einem ehemaligen Fidesz-Politiker László Domokos geführt wird.

Die EMRK argumentierte nun, dass die ehemals radikale Partei nicht alle innerstaatlichen Rechtsmittel ausgeschöpft habe.

(Via: 24.hu, Ábrahűm Vass – Hungary Today, Beitragsbild: MTI – Lajos Soós)