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EU-Bericht über Ungarn: Medien und Zivilisten in Gefahr, Gesetzgebung ist undurchsichtig

Ungarn Heute 2021.07.21.
FIZETŐS

Die Unabhängigkeit der Justiz ist nicht garantiert, die Medienfreiheit beschädigt, die Balance der Demokratie aus dem Gleichgewicht geraten, steht im Dokument über Ungarn. Die Europäische Kommission hat den zweiten EU-weiten Bericht über die Rechtsstaatlichkeit veröffentlicht. Der Bericht besteht aus einer Mitteilung, in der die Gesamtlage in der EU unter die Lupe genommen wird mit einzelnen Länderkapiteln über die Mitgliedstaaten.

Im Bericht führt die Kommission in einem Abschnitt über das Justizwesen als positiven Aspekt die steigenden Gehälter der ungarischen Richter und den hohen Digitalisierungsgrad des Systems an. Sie weisen jedoch darauf hin, dass die Regierung die Empfehlungen der Europäischen Union zur Unabhängigkeit der Richter nicht umgesetzt hat.

Die Empfehlungen, die im Rahmen des Europäischen Semesters zur Stärkung der Unabhängigkeit der nationalen Justiz von der Kommission übermittelt wurden, zeigten keine Wirkung

so der Bericht. Hintergrund ist die Ernennung von Zsolt András Varga zum Präsidenten des Verfassungsgerichts. Er erhielt den Posten trotz Widerspruchs des Nationalen Justizrates.

„Unabhängige ungarische Journalisten sind bei ihrer Arbeit behindert“

Ähnlich zum letztjährigen Bericht wurde im Bericht auch in diesem Jahr der Fall von Index.hu erwähnt, aber auch die Ablehnung der Verlängerung der Frequenz von Klubrádió. Die Verfasser sehen den Pluralismus der ungarischen Medien bedroht. Als Beispiel nennt man den regierungskritischen Radiosender Klubrádió, dem die Lizenz entzogen wurde.

Im Kapitel über das System der Kontrollen und Gegenkontrollen stellt Brüssel fest, dass „die Qualität und Transparenz der ungarischen Gesetzgebung Anlass zur Sorge gibt“. Laut der Kommission geht der Druck auf NGOs weiter, obwohl die Regierung das NGO-Gesetz in Übereinstimmung mit einem Urteil des EU-Gerichtshofs schon geändert hat. Budapest wird auch in Bezug auf die Korruption kritisiert, wobei das Brüsseler Gremium sagt, dass die Effektivität der Antikorruptionsmechanismen begrenzt ist.

 „Der unabhängige Kontrollmechanismus bleibt für das Aufspüren von Korruption unzureichend“, so die Kritik.

Im Bericht wird außerdem auch das ungarische (umstrittene) Kinderschutzgesetz erwähnt, obwohl es Mitte Juni, also außerhalb des Zeitrahmens der Untersuchungen der Kommission, verabschiedet wurde. Dem Bericht zufolge hat der ungarische Kommissar für Grundrechte seine Rolle nach der Verabschiedung des Gesetzes nicht ordnungsgemäß ausgeübt.

Kommissionsvizechefin Jourová: „EU-Recht ist vorrangig gegenüber dem nationalen Recht“

Ähnlich wie im Fall Ungarns wird in dem Rechtsstaatsbericht auch mit Blick auf Polen „eine unangemessene Einflussnahme auf die strafrechtliche Verfolgung von Korruption zu politischen Zwecken“ angeprangert.

Věra Jourová begann ihre Ankündigung am Dienstag damit, dass ein Brief an die Warschauer Regierung geschickt wurde, in dem sie angewiesen wurde, das Urteil des Europäischen Gerichtshofs von letzter Woche zum Fall der polnischen Richter umzusetzen. Wenn Polen dies bis zum 16. August nicht tut, wird Brüssel ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Land einleiten, das zu finanziellen Sanktionen führen könnte.

Die Kommissarin betonte dabei, dass EU-Recht Vorrang vor nationalem Recht hat.

Věra Jourová sprach auch darüber, dass genau wie im letzten Jahr zwei Mitglieder des Kommissionskollegiums über die Länderberichte nicht abgestimmt hätten. Die Vizepräsidentin hat nicht angegeben, welche Mitglieder diese waren.

Die ungarischen Regierungsparteien Fidesz-KDNP, der Europaabgeordnete der Partei Balázs Hidvéghi und auch die ungarische Justizministerin reagierten auf den Rechtsstaatlichkeitsbericht. Wir berichten darüber in einem separaten Artikel.

Den vollständigen Bericht können Sie auf Englisch HIER nachlesen.

(Via: mandiner.hu, diepresse.com, Titelbild: MTI/AFP pool/EPA/Kenzo Tribouillard)