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EU-Kommissarin: Energienotstand kann nur bei drohender Versorgungsunterbrechung ausgerufen werden

Ungarn Heute 2022.07.18.
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Die Mitgliedstaaten müssen die Energieversorgungssicherheit gewährleisten, können aber nur dann einen Notstand ausrufen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, wenn eindeutig die Gefahr einer Versorgungsunterbrechung besteht, so die EU-Kommissarin für Energie in einer Erklärung zum ungarischen Energienotstand.

Kadri Simson schrieb, dass der von Ungarn am Mittwoch angekündigte Notfallplan für den Energiesektor Maßnahmen zur Beschränkung des Flusses von Gas und anderen Energieressourcen zwischen den Mitgliedstaaten des EU-Binnenmarktes vorsehe. Ungarn habe die Europäische Kommission nicht über diese geplanten Maßnahmen informiert, betonte sie.

Die estnische Kommissarin erklärte, die Europäische Kommission habe sich mit den ungarischen Behörden in Verbindung gesetzt, um besser zu verstehen, was der Notfallplan abdeckt und um die Auswirkungen der Maßnahmen auf die benachbarten Mitgliedstaaten zu bewerten.

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Kadri Simson erinnerte daran, dass die EU einen soliden Rechtsrahmen geschaffen habe, um die Versorgungssicherheit im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten müssen die Versorgungssicherheit gewährleisten, aber ein Notfall und die sich daraus ergebenden Maßnahmen können nur dann ausgerufen werden, wenn eindeutig die Gefahr einer Versorgungsunterbrechung bestehe und wenn die Mitgliedstaaten die Europäische Kommission über ihre Erklärung unterrichten, damit die benachbarten Mitgliedstaaten informiert und konsultiert werden können.

„Die Beschränkungen einzelner Mitgliedstaaten für grenzüberschreitende Gaslieferungen sind ungerechtfertigt und verschärfen die Probleme auf dem derzeitigen Gasmarkt“, sagte sie.

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Die Kommissarin betonte, dass alle EU-Mitgliedstaaten im Rahmen der bestehenden Versorgungssicherheitsvorschriften zur Solidarität verpflichtet seien. Das bedeute, dass sie ihren Nachbarn in dringenden Fällen helfen müssen, indem sie Energie an so genannte schutzbedürftige Verbraucher liefern, so die Politikerin.

Sie unterstrich, dass sichergestellt werden müsse, dass Maßnahmen, die den Handel mit Waren, einschließlich aller Arten von Energieträgern, innerhalb des EU-Marktes beschränken, nicht über das erforderliche Maß hinausgehen und streng verhältnismäßig seien. Innerhalb des Binnenmarktes sollten Ausfuhrbeschränkungen nur dann verhängt werden, wenn sie durch ganz bestimmte Gründe gerechtfertigt seien, wie etwa den Schutz der öffentlichen Ordnung oder der öffentlichen Gesundheit. Wirtschaftliche Gründe seien niemals ein legitimer Grund, erklärte die Politikerin.

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Kadri Simson wies auch darauf hin, dass ein kohärentes und koordiniertes Vorgehen auf EU-Ebene unter Beachtung des Rechtsrahmens der EU-Energiepolitik und der Binnenmarktvorschriften erforderlich sei, um wirksam auf die Verringerung der Gaslieferungen aus Russland zu reagieren. Die Europäische Union habe monatelang hart gearbeitet, um sich darauf vorzubereiten, und die Europäische Kommission werde am 20. Juli konkrete Vorschläge vorlegen, damit die EU auf diesen Winter vorbereitet sei, fügte die Energiekommissarin hinzu.

via mti.hu, Beitragsbild: Olivier Hoslet/MTI/EPA