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EuGH entscheidet über Ungarns Klage gegen Sargentini Bericht

Ungarn Heute 2020.06.29.

„Der betrügerische rechtsstaatliche Bericht von Sargentini wurde von der migrationsfreundlichen Mehrheit des Europäischen Parlaments durchgesetzt. Sie wollen damit unsere Einwanderungspolitik beeinflussen“ sagte Justizministerin Judit Varga am Sonntag auf ihrer Facebook-Seite. Der Europäische Gerichtshof soll heute  die rechtliche Anfechtung Ungarns gegen den Bericht anhören. Die Regierung zweifelt das Abstimmungsergebnis an. Die erforderliche Zweidrittelmehrheit sei nur deshalb zustande gekommen, weil die Stimmenthaltungen nicht mitgezählt worden seien – argumentiert das Kabinett.

Das Europaparlament hatte noch am 12. September 2018 Ungarn eine „systemische Bedrohung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte“ bescheinigt und damit ein Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 der Europäischen Verträge ausgelöst. Bei der Abstimmung im Europaparlament war eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Das EP den „Sargentini“ Bericht mit 448 Stimmen bei 197 Gegenstimmen und 48 Enthaltungen angenommen.

Ungarn hatte nach dem Votum erklärt, dass auch die 48 Enthaltungen als abgegebene Stimmen hätten berücksichtigt werden müssen. Dies würde bedeuten, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erreicht worden wäre, Ungarn hat den Beschluss juristisch angefochten.

Zweifel am EU-Parlamentsvotum gegen Ungarn

„Das ist einfache Mathematik“ – so Ungarns Justizministerin. Das EP entschied jedoch willkürlich, dass Stimmenthaltungen nicht als Stimmen gelten würden, und ignorierte sie bei der endgültigen Stimmenauszählung.

Es ist auch eine einfache Arithmetik, dass es einfacher ist, auf diese Weise eine Zweidrittelmehrheit zu erreichen

fügte sie hinzu.

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Geplaatst door Varga Judit op Zondag 28 juni 2020

Ob ein Europaabgeordneter für oder gegen den Antrag stimmte, sich der Stimme enthielt oder überhaupt nicht stimmte, sei eine bewusste Entscheidung, sagte der Minister. Die Auslegung der Abstimmung durch die EU macht die Enthaltung bedeutungslos und zählt sie nicht als Stimmen.

Dies verstößt nicht nur gegen das Gesetz und den gesunden Menschenverstand, sondern wirft auch die Frage der Einschränkung des Mandats eines Abgeordneten auf

Die ungarische Regierung hingegen werde am Montag mit festen und starken rechtlichen Argumenten zur Anhörung erscheinen, sagte Varga und fügte hinzu, dass die EU-Institutionen hoffentlich die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit „so respektieren würden, wie sie es von anderen erwarten“.

(Beitragsbild: Pressestelle des Premiers – Balázs Szecsődi)