Wöchentliche Newsletter

EuGH: Ungarns NGO-Gesetz verstoße gegen EU-Recht

Ungarn Heute 2020.06.18.
FIZETŐS

Das NGO-Gesetz verstoße gegen EU-Recht, heißt es im Urteil des Luxemburger Gerichts. Das Gesetz wurde 2017 verabschiedet. Es schreibt vor, dass sich NGOs, die Spenden aus dem Ausland erhalten, ab einem bestimmten Schwellenwert bei den ungarischen Behörden registrieren lassen müssen.

Im Jahr 2017 verabschiedete Ungarn das Gesetz über die Transparenz ausländischer Organisationen, das Registrierungs-, Notifizierungs- und Transparenzpflichten für bestimmte Kategorien von Nichtregierungsorganisationen einführte, die ausländische Mittel von mehr als 500.000 HUF erhalten, und wenn der jährliche Zuschuss 7,2 Mio. HUF übersteigt. Zudem mussten sie bei der Registrierung die Anzahl der Spenderinnen und Spender angeben, deren Unterstützung 500.000 Forint (etwa 1.500 Euro) übersteigt. Bei Verstößen drohen Sanktionen bis hin zur Auflösung.

Die EU-Kommission leitete wegen des Gesetzes ein Verfahren gegen Ungarn ein und klagte schließlich vor dem EuGH.

EuGH-Generalanwalt kritisiert Ungarns NGO-Gesetz

Das europäische Gericht sagte jetzt aus:

Das Gesetz verstoße unter anderem gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehrs. Ebenso verletze es unter anderem das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten. Die Melde- und Offenlegungspflicht schafft laut EuGH „ein Klima des Misstrauens“ gegenüber den betroffenen Organisationen. Der EuGH erklärte weiter, die ungarische Regierung habe in dem Verfahren nicht darlegen können, dass die von ihr verhängten Maßnahmen durch die in EU-Verträgen vorgesehenen Ausnahmeregeln gedeckt seien. Diese ließen Transparenzvorschriften bei konkreten Gefahren durchaus zu, so etwa im Kampf gegen Terrorfinanzierung.

Reaktion der Regierung

Kanzleramtsminister Gergely Gulyás sagte zu Medien, die Regierung werde sich das Urteil ansehen und analysieren.

(Via: index.hu, orf.at, Beitragsbild: Demonstration gegen das NGO-Gesetz am 12. April 2017., Via: MTI – Zoltán Balogh)