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Europäischer Gerichtshof: Ungarn verstößt mit seinen Asylregeln gegen EU-Recht

Ungarn Heute 2020.12.17.
FIZETŐS

Das europäische Gericht verurteilte Ungarn vor allem wegen der „rechtswidrigen Inhaftierung“ von schutzbedürftigen in Transitzonen“ und wegen der Rückführung von illegalen Migranten ohne Beachtung der geltenden Garantien. 

Das Luxemburger Gremium bestätigte die im Juni abgegebene Stellungnahme des Generalanwalts.  Nach dem Urteil habe die ungarische Regierung einen Verstoß gegen die EU-Verpflichtungen begangen, indem sie keinem wirksamen Zugang zu einem fairen Asylverfahren nachgekommen ist.

Der EuGH verurteilt Ungarn in vier Punkten.

  1. Verpflichtung für Asylbewerber, ihren Antrag ausschließlich in den Transitzonen stellen zu können
  2. Verpflichtung, sich während des Asylverfahrens ausschließlich in diesen Zonen aufzuhalten
  3. Sofortige Abschiebung für illegal eingereiste Personen wird bemängelt.Diese erfolgt laut des Gerichts ohne die Vorschriften der EU-Rückführungsrichtlinie
  4. Missachtung des Rechts der Antragsteller, während des Berufungsverfahrens gegen einen abschlägigen Entscheid auf ungarischem Territorium zu bleiben.

Ungarn schließt Transitzonen für Migranten
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Transitlager erklärte der EuGH in einem anderen Verfahren bereits für rechtswidrig. Daraufhin schloss Ungarn die Lager und führte neue Regeln ein.

(Via: index.hu, tagesschau.de, Bild: MTI – Sándor Újvári)