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19. Januar – Gedenktag der Verschleppung und Vertreibung der Ungarndeutschen

Enikő Enzsöl 2018.01.19.

Über die Einführung eines offiziellen Gedenktages für die vertriebenen und verschleppten Ungarndeutschen entschied das ungarische Parlament als erstes Land am 10. Dezember 2012. Der Beschluss im Ungarischen Parlament erfolgte über alle Parteigrenzen hinweg einstimmig. Als Datum wurde der 19. Januar gewählt, der Jahrestag des Beginns der Vertreibung im Jahr 1946.

Vertriebenendenkmal in Soroksár, Ungarn (Foto: Balázs Székelyhidi – Magyar Nemzet)

Am 19. Januar 1946 mussten in Budaörs, in der Nähe von Budapest, die ersten Ungarndeutschen in Viehwaggons ihre ungarische Heimat Richtung Deutschland verlassen. Damit begann die Vertreibung von über 200.000 Ungarndeutschen. Bereits ab Dezember 1944 wurden Ungarndeutsche in die Sowjetunion zur Zwangsarbeit verschleppt. In Ungarn wird jedes Jahr am 19. Januar der tragischen Ereignisse nach dem Zweiten Weltkrieg gedacht, was eine einzigartige Geste der Versöhnung in Europa ist.

Der Beschluss des Ungarischen Parlaments:

„1. Das Ungarische Parlament erklärt den 19. Januar, den Jahrestag des Beginns der Vertreibung im Jahr 1946, zum Gedenktag der Verschleppung der Ungarndeutschen.

2. Das Ungarische Parlament hält für erforderlich, dass der die Menschenrechte schwer verletzenden und unrechtmäßigen Verschleppung der Gemeinschaft der Deutschen in Ungarn, die – durch die Umsetzung des Beschlusses des Alliierten Kontrollrates vom 20. November 1945 – aufgrund des falschen Vorwurfs und des Grundsatzes der Kollektivschuld am Ende des 2. Weltkrieges und in der Zeit danach Verfolgung und Beraubung ihrer Güter erleiden musste, würdig gedacht wird, zollt allen Respekt, die Opfer der Demütigungen, Verschleppungen waren, insbesondere den kirchlichen bzw. weltlichen Personen, die die Verfolgung und sogar den Tod wegen ihres Verantwortungsbewusstseins und ihrer Solidarität für die ihnen anvertrauten Gemeinschaften häufig freiwillig akzeptiert haben, unterstützt und betreibt die Organisation von Gedenkveranstaltungen, die von Unterrichtsmaterialien bezüglich der Verfolgung, Verschleppung und Vertreibung der Ungarndeutschen.

3. Dieser Beschluss tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.”

via zentrum.hu, kas.de, odfinfo.de; Foto: mult-kor.hu