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Gericht schickt Kind ungarischer Muttersprache in eine rumänische Schule

Ferenc Rieger 2023.05.10.

Ein Gericht in der siebenbürgischen Stadt Klausenburg (Kolozsvár, Cluj) hat den Antrag einer ungarischen Mutter abgelehnt, die wollte, dass ihr Sohn, der einen rumänischen Vater hat, nach dem Besuch eines rumänischsprachigen Kindergartens in eine ungarische Klasse eingeschult wird. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, berichtet Krónika.

Nachdem der rumänische Vater auf gerichtlichem Weg bereits durchgesetzt hat, dass sein Kind, welches eine ungarische Mutter hat, einen rumänischsprachigen Kindergarten besuchen muss, streiten die Eltern nun darüber, in welcher Sprache der Junge eingeschult werden soll. Diesmal hat sich die Mutter an das Gericht gewandt, um eine Verfügung zu erwirken, die es ihrem Kind erlaubt, in ungarischer Sprache unterrichtet zu werden. Der Vater hingegen hat stets darauf bestanden, dass das Kind in der Amtssprache des Staates unterrichtet werden sollte.

Das Klausenburger Gericht wies die Klage der Mutter ab, gab dem Antrag des Vaters statt und ordnete an, dass der Minderjährige in die rumänischsprachige Vorbereitungsklasse der Nicolae-Iorga-Grundschule eingeschrieben wird. Die Mutter hat fünf Tage Zeit, um gegen das Urteil Berufung einzulegen.

In seinem aktuellen Antrag machte der Vater außerdem geltend, dass der Minderjährige einen rumänischsprachigen Kindergarten besuche, was ebenfalls auf ein Gerichtsurteil zurückgeht. „Der Minderjährige muss Rumänisch lernen, weil er in Rumänien lebt und Rumänisch die Amtssprache ist. Außerdem hat er dadurch die Chance, sich besser in die Gemeinschaft und die Gesellschaft zu integrieren, da er lernen wird, Rumänisch richtig zu lesen und zu schreiben. So kann er die Universität und den Beruf wählen, den er möchte, und wird nicht eingeschränkt oder gezwungen, sein Studium oder seine Arbeit in Ungarn fortzusetzen, wo die Amtssprache Ungarisch ist“, sagt der Vater.

Die Mutter, die als Rechtsberaterin arbeitet, sagte dem Nachrichtenportal Krónika vor drei Jahren während des Rechtsstreits um den Kindergarten, dass sie das Argument, dass das Kind keine Zukunft hätte, wenn es in einen ungarischen Kindergarten oder eine ungarische Schule ginge, sehr beunruhigt habe.

Ich bin in einen ungarischen Kindergarten und eine ungarische Schule gegangen, und trotzdem habe ich das gleiche Jurastudium in rumänischer Sprache mit hervorragenden Ergebnissen abgeschlossen wie der Vater des Kindes“,

erklärte damals die Klausenburger Ungarin.

Die Gerichtsurteile schaffen einen gefährlichen Präzedenzfall, weil sie den muttersprachlichen Unterricht, dessen herausragende Bedeutung von allen Bildungsexperten bestätigt wird, im Sinne einer nationalistischen Sprachpolitik abwerten und indirekt eine vom rumänischen Staat nie aufgegebene Strategie befürworten, die auf die Assimilation der autochthonen Minderheiten abzielt. Wenn das Kind eine Grundschule besucht, wo in einer fremden  (Staats-) Sprache unterrichtet wird, kann es kaum Erfolgserlebnisse haben. Die Folge ist, dass Kinder und Eltern die Muttersprache bewusst oder unbewusst aus der Alltagskommunikation verdrängen, um die Anpassung an die Staatssprache zu erleichtern, was wiederum dazu führt, dass der Assimilation Tür und Tor geöffnet wird.

Geichtsgebäude in Klausenburg. Foto: Judecatoria Cluj-Napoca, Facebook

Wie so oft, wird nicht von der Gleichwertigkeit der Sprachen im immer noch multiethnischen Land ausgegangen, sondern von ihrer Unterordnung gegenüber der rumänischen Staatssprache. Das fadenscheinige Argument des Kindeswohls kann nicht das Recht des Kindes auf eine Muttersprache relativieren, zumal das Kind bei seiner Mutter aufwächst. Abgesehen davon, sind die Mütter unter normalen Umständen stets die ersten und wichtigsten Bezugspersonen ihrer Kinder, eine Tatsache, die sich auch im Sprachgebrauch und in der Erziehung niederschlagen muss. Kinder binationaler Paare können in Minderheitenschulen auch die Staatssprache auf einem hohen Niveau erlernen. Rein rumänischsprachige Schulen vermitteln demgegenüber ein Geschichtsbild, wo die früher staatstragenden Nationen Siebenbürgens (Ungarn, Szekler, Siebenbürger Sachsen) meist als „Stachel im Fleisch“ der heutigen Bevölkerungsmehrheit vorkommen. Die psychischen Folgen für das Selbstwertgefühl der nicht-rumänischen Heranwachsenden können leicht nachvollzogen werden.

Rumäniens Präsident und stellvertretender Ministerpräsident, mehrere Minister und Staatssekretäre sind Angehörige ethnischer Minderheiten, die deutsch- und ungarischsprachige Schulen besucht haben und sich offensichtlich erfolgreich in der Amtssprache behaupten können. Das Gleiche gilt auch für die Slowakei, wo in der Expertenregierung neben dem Ministerpräsidenten noch zwei ethnische Ungarn für wichtige Ressorts im Gespräch sind. Es ist also schlichtweg falsch, dass die Eltern Karrierechancen verbauen, wenn sie den muttersprachlichen Unterricht bevorzugen.

Die gelegentlichen Unsicherheiten im Umgang mit der Staatssprache haben mit einer mangelhaften, überholten Sprachdidaktik zu tun, welche seit Jahrzehnten die unterschiedlichen Voraussetzungen nicht berücksichtigt und die Sprache nicht als Kommunikationsmittel, sondern als Werkzeug der Assimilation begreift.

Oft ist die Unkenntnis der Amtssprache das Schreckgespenst, das zum Verlust der Muttersprache in binationalen Familien führt. Die Lösung ist naheliegend: ein kompetenzorientierter Sprachunterricht, bei dem der Schwerpunkt auf der Kommunikation und nicht auf der Vermittlung von lexikalischem Wissen liegt. Das Pauken schwerverständlicher Texte aus dem 19. Jahrhundert, die auch für rumänische Schüler eine Qual sind, haben bisher nur dazu geführt, dass die Zahl der funktionalen Analphabeten in Rumänien ständig zunimmt.

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Beitragsbild: (Nur Illustration) Iskola Alapítvány Facebook