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Grenzschließung: Wirtschaftskammer Österreichs fordert die Abschaffung der „30-Kilometer-Regelung“

Ungarn Heute 2020.09.01.

Pendler aus Ungarn dürfen ab heute nur nach Österreich, wenn der Arbeitsplatz 30 Kilometer von der ungarischen Staatsgrenze entfernt liegt. Österreichische Wirtschaftskammer ist besorgt, sie spricht von schwerwiegenden Folgen der Maßnahmen und fordert eine Ausnahme für Berufspendler.

Berufspendler der Nachbarstaaten und ungarische Staatsbürger, die in den Nachbarländern wohnen und in Ungarn arbeitstätig sind bzw. in Ungarn lebende Staatsbürger, die in den Nachbarländern arbeiten mit 30 km-Begrenzung von der Staatsgrenze und für einen Aufenthalt von 24 Stunden im jeweils andere Land, dürfen nach Ungarn ohne Test- und Quarantänepflicht einreisen. Eine weitere Voraussetzung ist – wie auch im Frühjahr – eine Bestätigung des Arbeitgebers. Wenn die „24-Stunden“ Regelung überschritten wird, müssen die Betroffenen in Quarantäne.

Die Wirtschaftskammer Österreichs fordert jetzt, dass die 30-Kilometer-Regelung wie auch die 24-Stunden-Vorgabe aus der Verordnung gestrichen werden. „Diese Regeln würden sowohl für Pendlerinnen und Pendler von Ungarn nach Österreich, als auch von Österreich nach Ungarn gelten. Am Montagnachmittag habe es in diese Richtung noch Gespräche gegeben“, so Svoboda,  berichtet orf.at. Ob es noch zu einer Änderung kommt, war am Montagabend nicht bekannt.

(Via: orf.at, Beitragsbild: MTI – István Filep)