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Grünes Zertifikat der EU tritt am 1. Juli in Kraft

Ungarn Heute 2021.06.30.

„Es gibt eine digitale und eine Papierversion, erstere wird ab dem 30. Juni erhältlich sein. Das bedeutet, dass die Online-Version des ungarischen Immunitätsausweises bis dahin die Art und das Datum der Impfung enthalten wird, so dass sie den EU-Vorschriften entsprechen wird“. Dies war die letzte offizielle Ankündigung der ungarischen Regierung Mitte Juni. Die Digitalisierug des Impfpasses ist notwendig, da  das EU-Zertifikat am Donnerstag in Kraft gesetzt wird, um uneingeschränktes Reisen in der EU zu ermöglichen. Jetzt versprach das operative Stab die Einführung des Passes für den 1. Juli. 

Kanzleramtsminister Gergely Gulyás kündigte noch Anfang Juni an, dass das sog. Grüne Zertifikat der Europäischen Union ab dem 1. Juli auch in Ungarn verfügbar sein wird. Er erklärte, dass die notwendige Aktualisierung des ungarischen Imfpasses, einschließlich der Art des Impfstoffs und des Zeitpunkts der Impfung, bis zum 15. Juni eingeführt wird.

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Das digitale COVID-Zertifikat der EU enthält notwendige zentrale Informationen wie Name, Geburts- und Ausstellungsdatum sowie Angaben zu Impfstoff/Test/Genesung und ein individuelles Erkennungsmerkmal. Diese Daten bleiben Teil des Zertifikats und werden nicht gespeichert oder einbehalten, wenn ein Zertifikat in einem anderen Mitgliedstaat überprüft wird.

Wenn eine Person nicht geimpft ist, sich aber von einer COVID-Infektion erholt hat, kann sie trotzdem innerhalb von 180 Tagen nach einem positiven PCR-Test den Reisepass beantragen. Diejenigen, die einen kürzlich durchgeführten negativen PCR-Test oder einen positiven Antikörpertest vorweisen können, sind ebenfalls reiseberechtigt. Details finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Das Zertifikat ist ein digitaler Nachweis dafür, dass man entweder

gegen COVID-19 geimpft wurde,
negativ auf Corona getestet wurde oder
von Corona genesen ist.

Reisen mit einem Sinopharm- oder Sputnik-Impfstoff

Die 1,9 Millionen Menschen in Ungarn, die mit Sputnik V oder Sinopharm geimpft wurden (Impfstoffe, die von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) nicht zugelassen sind) können das EU-Zertifikat zwar erhalten, aber die Mitgliedsstaaten können darüber selbst entscheiden, ob sie diese akzeptieren oder nicht.

Die Einreise mit dem chinesischen Impfstoff ist in mehr Ländern erlaubt als mit Sputnik, da er von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zugelassen wurde.

Wohin können die Ungarn ab dem 1. Juli reisen?

  • Alle ungarischen Staatsbürger können weiterhin in die Länder reisen, mit denen Ungarn bilaterale Reiseabkommen geschlossen hat, darunter Zypern, Tschechien, Kroatien, die Slowakei und Slowenien.
  • Österreich erlaubt Personen, die mit Sinopharm geimpft sind, die uneingeschränkte Einreise ins Land, und wenn es sich um ein Transitland handelt, dürfen auch Sputnik-Impfungen durchgelassen werden.
  • Bulgarien, Estland und Griechenland erlauben die Einreise für mit Sinopharm und Sputnik geimpfte Personen.
  • Lettland, Spanien und die Schweiz akzeptieren die Einreise für Personen, die mit Sinopharm geimpft sind.
  • Ungarische Staatsbürger können ohne Einschränkungen nach Finnland, die Niederlande, Litauen und Spanien einreisen.
  • Wer von Ungarn aus nach Rumänien einreist, kann dies ohne Einschränkungen tun.
  • Ungarische Staatsbürger können auf dem Landweg ohne Einschränkungen nach Deutschland einreisen, müssen aber bei der Einreise mit dem Flugzeug mit Einschränkungen rechnen.

Sowohl das ungarische Konsulat als auch die ungarische Website utazas-nyaralas-info Info bieten detaillierte Informationen darüber, wohin ungarische Bürger derzeit reisen können.

Das Kabinett versprach die digitale Version letzlich für den 1. Juli.

(geschrieben von Tamás Vaski – Hungary Today, Titelbild: MTI – Zoltán Balogh)