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Justizministerin: „Rechtsstaatlichkeitsbericht über Ungarn ist absurd und falsch“

Ungarn Heute 2020.09.30.

„Absurd und falsch“ – so reagierte Justizministerin Judit Varga auf den Rechtsstaatlichkeitsbericht der Europäischen Kommission. 

In einem Facebook-Beitrag bezeichnete Varga das Konzept und die Methodik des Berichts als „fehlerhaft“, seine Quellen als „unausgewogen“ und seinen Inhalt als „unbegründet“.

❗️ Az Európai Bizottság ma megjelent 2020-as jogállamisági jelentése abszurd és valótlan, így nem szolgálhat alapul…

Közzétette: Varga Judit – 2020. szeptember 30., szerda

 

Varga schrieb, der Bericht beziehe sich nicht auf objektive „Benchmarks“, die für alle Mitgliedstaaten gleichermaßen gelten, und seine Quellen seien „voreingenommen und nicht transparent“.

„Es ist unannehmbar, dass der Rechtsstaatlichkeitsbericht der Kommission von Organisationen eines zentral finanzierten internationalen Netzwerks verfasst wird, das an einer koordinierten politischen Kampagne gegen Ungarn beteiligt ist“, sagte Varga.

Ungarn ist einer der wenigen Mitgliedstaaten, in denen „echter Pluralismus“ in den Medien vorherrscht, so die Ministerin. „Im Gegensatz zu der westeuropäischen Medienlandschaft, die massiv von linken und liberalen Medien dominiert wird“, haben christdemokratische Ansichten auch in Ungarn Zugang zur Öffentlichkeit, betonte sie.

„Eine objektive und unparteiische Analyse aller verlässlichen Informationen über die Situation in Ungarn kann nur zu dem Schluss führen, dass die Grundwerte der Europäischen Union respektiert werden und die Rechtsstaatlichkeit eingehalten wird“, sagte sie.

Laut Varga bezieht sich der Bericht als Quelle auf die Berichte von 12 NGO’s. „11 von diesen sind von George Soros finanziert“.

Zum ersten Mal stellte die EU-Kommission einen Bericht zur Lage der Rechtsstaatlichkeit in den EU-Mitgliedsstaaten vor.

Bei der Unabhängigkeit der Justiz äußert die Behörde „ernsthafte Bedenken“. Gegen Polen und Ungarn laufen bereits seit Jahren Vertragsverletzungsverfahren wegen mutmaßlicher Verstöße im Bereich der Rechtsstaatlichkeit – erinnert die EK.

(Beitragsbild: MTI – Zsolt Szigetváry)