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Justizministerin: Sanktionen aufgrund nebulöser Vorstellungen verstoßen gegen das EU-Recht

MTI - Ungarn Heute 2020.08.15.

Das Erfordernis der Rechtssicherheit schließt die Einführung „nebulöser Begriffe“ in Verpflichtungen der Europäischen Union, wie Rechtsstaatlichkeit aus, sagte Justizministerin Judit Varga in einem Interview, das am Freitag von der deutschen Tageszeitung Die Welt veröffentlicht wurde.

Rechtsstaatlichkeit ist keine klare und konkrete Norm, die im Alltag angewendet werden könnte, da es unmöglich ist, klar zu definieren, wann ein Verstoß begangen wird, der dann sanktioniert werden muss. Klare Normen und Definitionen seien erforderlich, damit ein System funktionieren könne, sagte sie.

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Die vom EU-Gipfel am 21. Juli gebilligten Schlussfolgerungen haben deutlich gemacht, dass ein Sanktionssystem nicht auf solchen schwer zu definierenden Begriffen beruhen kann

Ungarn war immer an dem Standpunkt, dass Verfahren nach Artikel 7 nur gerechtfertigt sind, wenn der betreffende Staat die Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Union vernachlässigt, sagte Varga. „Ungarn hat diese Entscheidungen jedoch immer befolgt“, betonte sie.

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Varga sagte auch, Bundeskanzlerin Angela Merkel habe auf dem Brüsseler Gipfel versprochen, alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Artikel-7-Verfahren gegen Ungarn zum Abschluss zu bringen.

Wenn sie ihr Wort gibt, ist das genug für uns, sagte sie aber fügte jedoch hinzu, Merkel könne leider allein das Verfahren nicht abschließen.

(via MTI, Beitragsbild: MTI/Balázs Mohai)