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Justizministerin Varga: „Wir schließen uns der EU-Staatsanwaltschaft nicht an, es ist eine Frage der Souveränität“

Ungarn Heute 2021.06.02.

Nach der Empfehlung des ungarischen Parlaments schloss sich die ungarische Regierung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) nicht an, so Ungarns Justizministerin und begründete die Entscheidung damit, dass es eine Frage der Souveränität sei. Judit Varga bestand darauf, dass die Einrichtung des neuen Amtes ein Weg für Brüssel sei, mehr Befugnisse von den Mitgliedsstaaten zu übernehmen. Die in Luxemburg ansässige Behörde wurde am Dienstag ins Leben gerufen.

Das Dokument zur Gründung der EPPO erfüllt nicht die „grundlegenden Anforderungen“ wie die Achtung der nationalen Selbstbestimmung und des Verfassungssystems, betont die Justizministerin in einem Facebook-Post. Sie wies darauf hin, dass Polen, Dänemark, Schweden und Irland sich ebenfalls gegen den Beitritt entschieden hätten.

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Es gibt immer noch viele offene Fragen „über das neue Amt“ so Varga und fügte hinzu, dass „die gesamte operative Struktur der Organisation chaotisch und unsicher ist.“

Die ungarische Regierung werde vorerst „Beobachter“ bleiben und die Arbeit der EPPO im Auge behalten.

Die Korruptionsbekämpfung ist sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene äußerst wichtig, aber die Lösung liegt vielleicht nicht in der Schaffung von immer mehr Institutionen. Es gibt andere Rahmenbedingungen, innerhalb derer Korruption angemessen bekämpft werden kann. Die wichtigsten Instrumente sind u.a. Eurojust oder OLAF.

Obwohl Ungarn der Organisation nicht beigetreten ist, wurde das Arbeitsabkommen zwischen der Europäischen Staatsanwaltschaft und der ungarischen Generalstaatsanwaltschaft bereits angenommen, so Varga und fügte hinzu, „Ungarn ist also wie immer ein Partner, aber wir stehen weiterhin mit beiden Beinen auf dem Boden und folgen bei unseren Entscheidungen dem gesunden Menschenverstand“.

Die Europäische Staatsanwaltschaft hat offiziell ihre Arbeit am Dienstag aufgenommen. Die Hauptaufgabe der neuen EU-Behörde ist der Schutz der finanziellen Interessen der EU.  Derzeit beteiligen sich 22 EU-Staaten an der neuen Behörde: Irland, Schweden, Dänemark, Polen und Ungarn sind nicht beigetreten.