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Minderheiten-Sache vor dem europäischen Gericht

Ungarn Heute 2021.03.25.

Der Bürgerausschuss der Europäischen Bürgerinitiative „Minority SafePack“ fordert das Gericht der Europäischen Union auf, die Entscheidung der Kommission zur Initiative für nichtig zu erklären. 

Die Klageschrift basiert auf einer sorgfältigen juristischen Prüfung der Mitteilung der Kommission durch den Bürgerausschuss, der Föderalistischen Union Europäischer Nationalitäten (FUEN) als Koordinatorin der europäischen Unterschriftensammelaktion sowie ihrer Rechtsvertreter. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Mitteilung tiefgreifend mangelhaft ist, weil die Europäische Kommission darin gegen ihre gesetzliche Begründungspflicht verstoßen und offensichtliche Beurteilungsfehler begangen habe.

"Die Kommission lebt in einer parallelen Realität" - FUEN-Präsident Loránt Vincze über die Ablehnung von Minority SafePack

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Die Kommission habe es versäumt, die Initiative richtig zu interpretieren. Die von der Kommission vorgeschlagenen Maßnahmen seien im Hinblick auf die Ziele der Minority SafePack Initiative offensichtlich unangemessen

schreibt man in einer Pressemitteilung. Außerdem liegen weitere ausreichende Gründe für die Annahme vor, unter anderem, dass die Kommission ihrer Begründungspflicht nicht nachgekommen ist, was einen groben Verfahrensfehler darstellt. Darüber hinaus sei die Kommission nicht auf die mündlichen Ausführungen eingegangen, die die Initiatoren bei dem Treffen mit der Kommission und bei der öffentlichen Anhörung im Europäischen Parlament vorgebracht haben. Laut der Organisatoren ging die Kommission auf die detaillierten schriftlichen Erläuterungen und Klarstellungen zum Anwendungsbereich der MSPI auch nicht ein, welche von den Initiatoren vorgelegt wurden.

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„Aufgrund der obigen Ausführungen sehen der Bürgerausschuss und die FUEN hinreichende Gründe für einen Antrag auf Nichtigerklärung der Mitteilung der Kommission“ so MSP weiter.

(Titelbild: MTI – Zoltán Máthé)