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Das sind die Einreiseregelungen nach Österreich!

Ungarn Heute 2021.05.21.

Ab 19. Mai können Touristen wieder nach Österreich einreisen. Das heißt, dass Gäste aus Ländern mit ausreichend niedriger Inzidenz nicht in Quarantäne gehen müssen. Dazu gehören die meisten europäischen und einige außereuropäischen Länder.

Eine weitere Voraussetzung für die Befreiung von der Quarantänepflicht ist, dass sich die Einreisenden in den letzten 10 Tagen ausschließlich in diesen Ländern oder in Österreich aufgehalten haben. Darüber hinaus muss man sich vor dem Betreten des Landes registrieren, einen negativen Corona-Test vorweisen oder nachweisen, dass man geimpft wurde oder bereits genesen ist. Für die Impfung gelten folgende Regeln:

  • Immunisierung durch zwei Teilimpfungen: (AstraZeneca, BioNTech/Pfizer, Moderna, Sinopharm) Ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 gilt der Impfnachweis für drei Monate. Nach Erhalt der Zweitimpfung verlängert sich die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises auf neun Monate.
  • Immunisierung durch eine Impfung: (Johnson & Johnson) Ab dem 22. Tag nach der Impfung mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 mit nur einer Dosis gilt der Impfnachweis für neun Monate.
  • Immunisierung durch Impfung von Genesenen: Sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 vorlag oder zum Zeitpunkt der Impfung bereits ein Nachweis auf neutralisierende Antikörper vorliegt, gilt der Impfnachweis bereits ab dem Zeitpunkt der Erstimpfung mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 für neun Monate.

Einreise mit dem russischen Impfstoff ist noch nicht möglich, da Sputnik V bisher weder von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) noch von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) genehmigt wurde. Gergely Gulyás, ungarischer Kanzleramtsminister kündigte am Donnerstag an, dass sie Verhandlungen mit Österreich aufnehmen werden, um diese Frage zu klären.

Das ärztliche Zeugnis, das Testergebnis, das Impfzertifikat oder der Impfpass sowie das behördliche/ärztliche Genesungszertifikat muss man in deutscher oder englischer Sprache vorweisen. Ohne diese Dokumente muss der Einreisende innerhalb von 24 Stunden einen PCR- oder Antigen-Test nachholen.

Weitere Details über die neue Regelung und die Liste der Länder mit Einreise ohne Quarantäne finden Sie unter

https://www.austria.info/de/service-und-fakten/coronavirus-situation-in-oesterreich/einreise-nach-oesterreich

Quelle: austria.info  www.bmeia.gv.at  vienna.at    Bild: MTI/Filep István