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Oberstes Gericht: Immunitätspässe sind nicht diskriminierend

MTI - Ungarn Heute 2021.10.20.
FIZETŐS

Das ungarische Verfassungsgericht hat Klagen zurückgewiesen, wonach die Rechte verfassungswidrig seien, die Inhabern von Immunitätspässen zustehen, und denjenigen die keinen Ausweis besitzen, vorenthalten werden, heißt es in einer Entscheidung auf der Webseite des Gerichts.

Seit der Ausstellung des Ausweises gingen bei dem Gericht rund 1.000 Einzelbeschwerden in dieser Angelegenheit ein.

In den Beschwerden wurde argumentiert, dass die ausgestellten Immunitätspässe für geimpfte oder genesene Personen, ihren Besitzern Rechte in einer Weise gewähren, die diejenigen diskriminiert, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Verfassung nicht geimpft werden können.

Neue ungarische Testmethode zur Überprüfung der Coronavirus-Immunität
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Dank einer neuen Methode, welche in der südungarischen Stadt Szeged (Szegedin) entwickelt wurde, können ab jetzt auch Privatlabors die sogenannte T-Zell-Immunität untersuchen. Die neue Entwicklung des Szegediner Privatlabors kann die T-Zellen der Leukozyten untersuchen, welche die Aufgabe haben, die Viren, welche in das Blut gelangen, zu erkennen und zu vernichten. Diese Art Immunität dauert länger […]Weiterlesen

Das Gericht erklärte, dass bestimmte Grundrechte während eines Ausnahmezustands ausgesetzt werden können. Das Parlament überprüfe den Ausnahmezustand regelmäßig, um sicherzustellen, dass diese Rechte nicht länger als nötig eingeschränkt werden, heißt es in dem Urteil.

(Via:MTI, Beitragsbild: MTI/Varga György)