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Parlament verlängert Corona-Notstand bis zum 1. Januar

Ungarn Heute 2021.09.28.

Die ungarische Nationalversammlung hat am Montag der Verlängerung des „Gesundheitsnotstands“ und der Sondermaßnahmen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie bis zum 1. Januar 2022 zugestimmt. Der Entwurf wurde  mit 222 Ja- und 25 Nein-Stimmen angenommen. Die Regierung argumentiert, dass die Verlängerung des Ausnahmezustands für einen weiteren wirksamen Schutz unerlässlich ist, während die Opposition der Ansicht ist, dass die Sonderrechtsordnung sowohl ungerechtfertigt als auch demütigend für das Parlament ist.

Die Regierung begründete die Verlängerung damit, dass „das Leben und die Gesundheit der ungarischen Bevölkerung weiterhin geschütz werden sollen“ und „den durch die Pandemie verursachten wirtschaftlichen Schaden gemindert und Arbeitsplätze erhalten werden müssen“.

Die Schutzmaßnahmen der letzten anderthalb Jahre hätten bewiesen, dass der zuvor angenommene außerordentliche und zeitlich begrenzte Rechtsrahmen diese Ziele gut erfüllt hat

so die Regierung.

Während der parlamentarischen Debatte über den Gesetzentwurf bezeichnete Pál Völner, Staatssekretär im Justizministerium, die Verlängerung der Sonderrechtsverordnung als „absolute Notwendigkeit“, um eine effektive und schnelle Entscheidungsfindung und eine flexible Reaktion auf die Herausforderungen der vierten Pandemiewelle zu ermöglichen. Er sagte, dass sich neue Varianten „mit noch nie dagewesener Geschwindigkeit ausbreiten“, was weitere Maßnahmen  erforderlich mache.

Orbán: "Impfung hilft, Maske nicht"
Orbán:

Der Neustart des wirtschaftlichen Lebens nach der Pandemie, Corona-Maßnahmen, die Europäische Union, Jahrestag der "Őszöder Rede" von Ex-Ministerpräsident Gyurcsány, sowie der Papstbesuch - unter anderem über diese Themen wurde der Ministerpräsident in seinem gewöhnlichen Radiointerview, nach einer langen Sommerpause befragt.Weiterlesen

Das Parlament hatte die Sondermaßnahmen im Mai bis zum 5. Oktober verlängert. Nun hat die Regierung die parlamentarische Genehmigung erhalten, die Frist bis zum 1. Januar zu verlängern.

Das Notstandsgesetz erlaubt der Regierung:

  • Veranstaltungen, die zur Ausbreitung des Virus beitragen könnten, einzuschränken oder zu schließen
  • den Betrieb von Geschäften einzuschränken und deren Öffnungszeiten zu regeln
  • die Märkte und Messen der Gemeinden im Freien zu regulieren
  • den Besuch bestimmter Einrichtungen, vor allem von Krankenhäusern und Bildungseinrichtungen, einzuschränken oder zu verbieten
  • Regelungen für epidemiologische Quarantänen zu treffen
  • Maßnahmen zur sozialen Distanzierung zu erlassen, wie z. B. Maskenpflicht und Einkaufszeitspannen für gefährdete Bevölkerungsgruppen
  • den nationalen und internationalen Reiseverkehr oder den Versand von Waren zu regeln oder zu stoppen

Die Opposition lehnte bei der Debatte vor einer Woche im Parlament den Vorschlag ab und kritisierte die Regierung dafür, dass sie die Frist für die Ausrufung des Notstands zum dritten Mal verlängerten und trotzdem mehr als 30 000 Menschen in Folge des Coronavirus gestorben sind. Ihrer Meinung nach ist die Verlängerung nur notwendig, weil der Ministerpräsident „seine Vollmacht“ nicht abgeben wolle. „Das Kabinett hat das aktuelle Mandat genutzt, um Gelder für Zwecke zu vergeben, die nichts mit der Pandemie zu tun haben“ betonten die Sozialisten.

(Titelbild: MTI/Szigetváry Zsolt)