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Presseschau von budapost: Regierung verhängt Notstand

Ungarn Heute 2020.03.13.

Die Regierung hat den Behörden am Mittwoch Sondervollmachten zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie erteilt. Gemäß den ausgerufenen Notstandsmaßnahmen bleiben Universitäten ab sofort geschlossen. An den Grenzen werden strengere Kontrollen durchgeführt. Angesichts dieser Regelungen streiten regierungskritische und -nahe Denkfabriken auf Facebook über die Rechtmäßigkeit der „speziellen Rechtsordnung“. Presseschau von budapost.de. 

Das Károly Eötvös Institut für öffentliche Politik warnt davor, dass die Regierung im Rahmen des Ausnahmezustands die Bürgerrechte weit über das hinaus einschränken könnte, was die Gefahr einer Epidemie erforderlich machen würde. Die vom Kabinett verkündeten oder avisierten Maßnahmen erforderten keinen Ausnahmezustand, schreibt das sehr regierungskritisch eingestellte Institut auf seiner Facebook-Seite. Die verkündete „besondere Rechtsordnung“ gestatte dagegen auch das Zensieren von Informationen sowie Einschränkungen der Kommunikation zwischen den Bürgern, kritisiert die liberale Denkfabrik. Die Regierung möge doch begründen, warum sie auf ein so extremes Regime beim Krisenmanagement zurückgreife, fordert das Institut.

Das Zentrum für Grundrechte (Alapjogokért Központverurteilt die Haltung des Eötvös-Instituts scharf als den Versuch, das öffentliche Vertrauen inmitten einer kritischen Situation zu unterminieren. Der am Mittwoch ausgerufene Notstand sei die mildeste der verschiedenen Varianten einer „Sonderordnung“, gemäßigter als die bei gravierenderen Fällen wie Krieg, Terrorgefahr oder Meuterei vorgesehenen, erinnert der regierungsnahe Think-Tank und fährt fort: Seine Einführung sei unabdingbar, um den Behörden die Einschränkung von Eigentumsrechten und des Versammlungsrechts zu gestatten. Der Ausnahmezustand sei in den letzten dreißig Jahren nur lokal ausgerufen worden, hauptsächlich zur Bekämpfung von Überschwemmungen sowie bei der sogenannten „Rotschlammkatastrophe“ (siehe BudaPost vom 9. Februar 2017). Dies sei jetzt das erste Mal einer landesweiten Gültigkeit, erinnert das Zentrum für Grundrechte.

(Beitragsbild: MTI – Zsolt Czeglédi)