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Presseschau von budapost: Parlament schafft rechtliche Anerkennung transsexueller Bürger ab

Ungarn Heute 2020.05.22.

Das neue Gesetz legt fest, dass das bei der Geburt festgestellte Geschlecht später in offiziellen Dokumenten nicht verändert werden darf. Es hat eine kontroverse Debatte entfacht, deren Beteiligte buchstäblich verschiedene Sprachen sprechen. Presseschau von budapost.de. 

Das ungarische Parlament hat am Dienstag ein weiteres Gesetzeskonvolut verabschiedet. Es führt unter anderem den Begriff „Geschlecht bei der Geburt“ ein, der die simple Formulierung „Geschlecht“ ablöst. Der Unterschied besteht nunmehr darin, dass das Geschlecht bei der Geburt per Definition nicht geändert werden kann – außer in extremen Fällen, in denen es biologisch nachweislich falsch festgestellt worden war. Bisher waren Wechsel von den Behörden toleriert worden und Geburtsurkunden konnten entsprechend geändert werden. Dabei hatte bislang kein Gesetz existiert, das den Wechsel von einem zum anderen Geschlecht geregelt hätte. Die beschriebene Praxis wurde bereits vor zwei Jahren unterbunden und das Gesetz beendet nun die bis dato bestehende Unsicherheit, die transsexuelle Menschen zwar als hinnehmbar, jedoch nicht zufriedenstellend empfunden hatten. Es gibt keine offiziellen Aufzeichnungen über die Zahl der offiziell anerkannten Geschlechterwechsel, aber Experten gehen von mehreren hundert Personen aus.

Auf WMN, einem progressiven Lifestyle-Webmagazin, bezieht Noé Horváth Stellung. Der Mann, der bei seiner Geburt eine Frau namens Noémi gewesen war, äußert die Sorge, dass Tausende von Transsexuellen nunmehr keine andere Wahl mehr hätten, als auszuwandern. Seiner Meinung nach muss es in Ungarn etwa 50.000 Transgender geben. Das neue Gesetz werde im Alltag derjenigen, die ihren Geschlechterwechsel bisher nicht hätten offiziell anerkannt haben wollen, enorme Schwierigkeiten verursachen. Sie dürften künftig in haarsträubende Situationen geraten, so etwa im Falle einer banalen Ausweiskontrolle beispielsweise beim Grenzübertritt, bei der Benutzung ihrer Kreditkarten oder anlässlich einer Arbeitsplatzbewerbung, fürchtet Horváth.

In einem Kommentar für Mandiner stimmt der Verfassungsrechtler und Universitätsdozent Zsolt Szabó der neuen Gesetzgebung zu. (Zur Untermauerung seiner Position erinnert Szabó an das Beispiel eines 69-jährigen Niederländers. Er hatte eine neue Geburtsurkunde beantragt, in der er den Zeitpunkt seiner Geburt auf ein späteres Datum hatte setzen wollen, denn er fühlte sich deutlich jünger als sein offizielles Alter. Sein Antrag wurde selbstverständlich zurückgewiesen – Anm. d. Red.) Angesichts dieser Geschichte fragt Szabó, wenn sich Geschlechterwechsel in Geburtsurkunden rückwirkend vermerken ließen, warum sollte man dann nicht auch eine Änderung des Geburtsdatums zulassen?

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(Via: budapost.de, Beitragsbild: oris Štromar –Pixabay)