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Rechtsextremist Budaházy wegen Terrors zu 17 Jahren Haft verurteilt

Ungarn Heute 2022.03.17.

Das Budapester Stadtgericht hat György Budaházy wegen terroristischer Aktivitäten und anderer Straftaten, die er während der sozialliberalen (MSZP-SZDSZ) Regierung zwischen 2007 und 2009 begangen hat, zu 17 Jahren Gefängnis verurteilt. Es handelt sich dabei um die Wiederaufnahme eines Verfahrens, das 2018 eingestellt wurde. Dies ist eine härtere Strafe als die, die er ursprünglich vor sechs Jahren erhalten hatte. Die Entscheidung ist nicht bindend.

Er hatte im Herbst 2006 bei den Unruhen in Budapest eine führende Rolle gespielt. Diese waren ausgebrochen, nachdem der damalige sozialistische Ministerpräsident Ferenc Gyurcsany eingeräumt hatte, die Wähler belogen zu haben.  („Őszöd“-Rede )

Őszöder Rede kam vor 15 Jahren an die Öffentlichkeit
Őszöder Rede kam vor 15 Jahren an die Öffentlichkeit

Der „Lügen-Rede“ des damaligen Ministerpräsidenten Ferenc Gyurcsány folgten monatelange Demonstrationen.Weiterlesen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Budaházy und die meisten anderen Angeklagten in den Jahren 2007 bis 2009 Bombenanschläge auf Häuser damaliger Regierungspolitiker verübten. Personen wurden dabei nicht verletzt. Außerdem schlugen Mitglieder der von Budaházy geführten Gruppe, die sich zeitweise „Pfeile der Ungarn“ nannte, einen Fernsehmoderator krankenhausreif.

Nach Ansicht der Verteidigung sind die Vorwürfe unbegründet. Auch die Angeklagten haben die ganze Zeit ihre Schuld bestritten.

Der Fall dauert nun schon seit 13 Jahren an, Budaházy wurde erstmals im Juni 2009 verhaftet. Im Sommer 2016 verurteilte ihn das Stadtgericht Budapest zu 13 Jahren Haft. Von den 17 Angeklagten wurden 15 wegen terroristischer Aktivitäten zu Haftstrafen von jeweils 5-13 Jahren verurteilt. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Budaházy und die anderen Angeklagten legten damals Berufung gegen das Urteil ein, was schließlich dazu führte, dass ein Budapester Berufungsgericht das Urteil aufhob und eine Neuverhandlung im Jahr 2018 anordnete.

Als Hauptgrund wurde angeführt, dass die Öffentlichkeit zu Unrecht von der Verhandlung ausgeschlossen wurde, was eine wesentliche Voraussetzung für ein faires Verfahren ist. Allerdings ist der Hauptzeuge der Anklage vor mehr als einem Jahr verstorben, was den Beweis der Anschuldigungen nicht gerade erleichtert hat.

Kleiner Skandal nach dem Urteilsspruch

In der Zwischenzeit kamen die Gyurcsánys dank des Fidesz mit dem Korruptionsfall in Sukoró davon, den wir gerade mit Gyuri (Budaházy – Red.) aufgedeckt haben. Zigeunerkriminelle, Mörder und politische Verbrecher werden nicht so hart bestraft. Das sind die 12 Jahre einer „nationalen“ Regierung

Toroczkai versprach auch, dass sie, falls sie ins Parlament einziehen, sofort ein Amnestiegesetz vorlegen werden, das alle zwischen 2006 und 2010 in politischen Fällen Verurteilten öffentlich begnadigen würde.

Das Urteil ist nicht bindend, was bedeutet, dass der Fall voraussichtlich weitergehen wird.

(Via: Hungary Today, Titelbild: MTI – Zoltán Máthé)