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Regierung verlängert Ausgangsbeschränkungen um eine weitere Woche

Ungarn Heute 2020.04.16.

Die Regierung verlängert die  Ausgangsbeschränkungen zur Bekämpfung der neuartigen Coronavirus-Epidemie ab Samstag um eine weitere Woche, kündigte der Kanzleramtsminister an.

Das Kabinett wird die Verordnung auf seinen Mittwochssitzungen weiter überprüfen, bevor festgestellt wird, ob die Beschränkungen gelockert werden können oder verschärft werden müssen, sagte Gergely Gulyás auf einer Online-Pressekonferenz. Die Öffentlichkeit werde während der regelmäßigen Pressekonferenzen am Donnerstag über den Status der Beschränkungen informiert, fügte er hinzu.

Die örtlichen Bürgermeister haben für das kommende Wochenende erneut die besondere Befugnis erhalten, ihre eigenen Beschränkungen in ihren Gemeinden aufzuerlegen, sagte Gulyás. Demnach können die Bürgermeister aller ungarischen Gemeinden Sperren für Parks und Ausflugsziele verfügen.

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Die Wohnung darf für folgende Tätigkeiten oder Erledigungen verlassen werden:

• Weg zur Arbeit
• Einkäufe für den Bedarf des täglichen Lebens
• Lebensmittelgeschäfte, Märkte, Drogerien und Apotheken dürfen zwischen 9 und 12 Uhr nur von Personen über 65 Jahren aufgesucht werden. Personen unter 65 Jahren müssen außerhalb dieser Zeiten einkaufen. Offene Märkte haben örtlich festgelegte Zeiten.
• Tagsüber zur Begleitung von Kindern in Kleingruppen als Aufsichtsperson
• Inanspruchnahme medizinischer Versorgung
• Individuelle Sportaktivitäten, allein oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands, nach Möglichkeit im Grünen und unter Einhaltung des Mindestabstands
• Hilfeleistung für hilfsbedürftige Personen
• Fahrt zur Tankstelle oder Reparaturwerkstatt
• Unaufschiebbare behördliche, Bank- oder Postangelegenheiten
• Versorgung von Tieren
• Eheschließungen und Bestattungen im engen Familienkreis

Diese Aufzählung ist nicht vollständig, sondern enthält nur die wichtigsten Punkte. Detaillierte Informationen finden Sie in der Regierungsverordnung Nr. 71/2020 vom 27. März 2020 (für eine nicht-amtliche deutsche Übersetzung siehe hier) und der Regierungsverordnung Nr. 95/2020 vom 9. April 2020 (für nicht-amtliche deutsche Übersetzung siehe hier).

(Beitragsbild: MTI – Zsolt Szigetváry)