Wöchentliche Newsletter

Ukrainischer Schiffskapitän bleibt unter strafrechtlicher Aufsicht

Ungarn Heute 2021.03.09.

Ein ukrainischer Schiffskapitän, der im Zusammenhang mit einer tödlichen Bootskollision auf der Donau im Jahr 2019 angeklagt wurde, wird weiterhin strafrechtlich überwacht und muss sich gemäß einer verbindlichen Gerichtsentscheidung regelmäßig telefonisch bei den Behörden melden, teilte die Budapester Staatsanwaltschaft am Montag mit, unter Bestätigung der Berichte der Tageszeitung Magyar Nemzet.

Am 29. Mai 2019 kollidierte das Kreuzfahrtschiff „Viking“ mit dem Ausflugsschiff „Hableány“ (Nixe), auf dem 33 südkoreanische Touristen und eine Besatzung von zwei Ungarn an Bord waren. Sieben Touristen wurden nach der Kollision aus dem Wasser gerettet während die anderen Touristen bei dem Unglück ums Leben kamen. Eine der Leichen wurde nicht geborgen. Der Kapitän der Viking Idun, der den Kreuzer „Viking“ vor seiner Kollision mit der „Hableány“ verfolgt hatte, wurde von den ungarischen Behörden wegen des Verdachts auf strafrechtliche Fahrlässigkeit in 35 Fällen und mangelnder Unterstützung verhört.

Mindestens sieben Tote nach Schiffsunglück auf der Donau
Mindestens sieben Tote nach Schiffsunglück auf der Donau

Sieben Menschen starben, als am Mittwochabend vor dem Parlamentsgebäude in Budapest zwei Schiffe auf der Donau kollidierten. Eines der Schiffe kenterte und sank, sagte ein Beamter der ungarischen Katastrophenschutzbehörde. Sieben weitere Personen wurden mit leichten Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert.  Laut einem Polizeibeamten beförderte das gekenterte Schiff Touristen. Der Bericht über eine Kollision ging bei der […]Weiterlesen

Ein Budapester Gericht ordnete an, den Kapitän des „Viking“ unter strafrechtliche Aufsicht zu stellen, und forderte ihn auf, sich jeden Monat bei der Polizei zu melden.

Bettina Bagoly, eine Sprecherin der Budapester Staatsanwaltschaft, sagte, die Entscheidung vom Montag habe die strafrechtliche Überwachung des Kapitäns bis zum 30. April verlängert.

Im Januar legten die Staatsanwälte des 6. und 7. Bezirks von Budapest Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein, welches dem Kapitän des „Viking“ ermöglichte, sich telefonisch bei der Polizei zu melden.

Kapitän des Donaukreuzers festgenommen
Kapitän des Donaukreuzers festgenommen

Das Ausflugsschiff „Hableány“ (Nixe) mit 35 Menschen an Bord war auf der Höhe des Parlamentsgebäudes mit einem anderen Schiff am Mittwoch um 21.05 zusammengestoßen. Anschließend kenterte es und ging unter. Die ungarischen Behörden ermitteln gegen den Kapitän des Kreuzfahrtschiffes, das in die Kollision verwickelt war. Bei dem Unglück starben mindestens sieben Menschen, 21 Personen sind immer […]Weiterlesen

Der stellvertretende Sprecher der Budapester Staatsanwaltschaft, Ferenc Rab, bestätigte im selben Monat Presseberichte, wonach der Verdächtige in der Ukraine wohnt. Die strafrechtliche Überwachung bedeutet nicht, dass man sich ständig in Ungarn aufhalten muss. Der Verdächtige ist jedoch verpflichtet, sich zu bestimmten Terminen bei der Polizei zu melden.

Der Budapester Generalstaatsanwalt Tibor Ibolya sagte, die Staatsanwaltschaft habe vorgeschlagen, dass das Gericht die am 30. Januar auslaufende strafrechtliche Überwachung um weitere vier Monate verlängern solle. Während das Gericht den Antrag der Verteidigung auf Beendigung der strafrechtlichen Überwachung ablehnte, bestand keine Verpflichtung zur persönlichen Berichterstattung.

Magyar Nemzet sagte am Montag, dass das Budapester Amtsgericht eine Begründung des Urteils herausgeben werde, sobald es dem Angeklagten übergeben wird.

(Beitragsbild: Márton Mónus/MTI)