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Wahlkommission lehnt Untersuchung der in rumänischer Mülldeponie gefundenen Stimmzettel ab

Ungarn Heute 2022.04.03.

Der ungarische Wahlausschuss (NVB) erklärte am Sonntag, er sei für die Abhaltung der ungarischen Wahlen in Rumänien nicht zuständig und könne daher den Fall der ungarischen Briefwahlstimmen nicht untersuchen, wonach teilweise verbrannte Stimmzettel neben einer illegalen Mülldeponie in der Nähe von Marosvásárhely (Târgu Mureș) in Westrumänien gefunden wurden.

Der ungarische Abgeordnete Ákos Hadházy wandte sich vor einigen Tagen an den Ausschuss mit einer Klage, dass es sich bei den neben einer Mülldeponie gefundenen verbrannten Wahlzettel um bereits ausgefüllte Dokumente für die ungarischen Wahlen handelt. Bei seiner Anhörung vor dem Ausschuss forderte Hadházy die NVB auf, alle Briefwahlstimmen zu annullieren und die Wahl zu wiederholen.

Wenn die NVB nicht in der Lage sei, die Sicherheit der Wahl über die Grenzen hinweg zu gewährleisten, sollte das Verfahren wiederholt werden und der Ausschuss zurücktreten, sagte Hadházy.

Fact

Vor einigen Tagen wurde in Siebenbürgen neben einer illegalen Mülldeponie ein Sack mit teilweise verbrannten Stimmzetteln gefunden, die vor allem die Oppositionsparteien unterstützten. Dieser Vorfall hat die jahrzehntealte Debatte über das System der Briefwahl neu entfacht. Wenige Tage vor den Wahlen 2022 schlug der Kandidat der Oppositionsallianz für das Amt des Ministerpräsidenten, Péter Márki-Zay, sogar vor, alle Briefwahlstimmen zu vernichten. Die regierende Fidesz-Partei bezeichnet den Vorfall als eine  „inszenierte Aktion“ der Opposition.

Die NVB lehnte Hadházys Einspruch mit 9 Ja- und 4 Nein-Stimmen ab.

Die NVB ist in Rumänien nicht zuständig und kann dort keine Ermittlungen durchführen

heißt es in der Entscheidung.

Das Nationale Wahlamt (NVI) erstattete Anzeige bei der Polizei, nachdem Berichte über den Fall veröffentlicht worden waren. NVI hat bisher 225.000 Briefwahlstimmen erhalten.

Richárd Barabás, Sprecher der Oppositionspartei Párbeszéd, kommentierte die Entscheidung der NVB folgenderweise: „Wer, wenn nicht die NVB, hat die Zuständigkeit für die Wahlen in Ungarn, die unter Einbeziehung der Briefwahl organisiert werden?“

(Via: mti.hu, Titelbild: Screenshot aus dem YouTube-Video)