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Wettbewerbsbehörde straft inländischen Großhändler von Casio-Produkten wegen illegaler Preisabsprachen

Ungarn Heute 2022.07.06.

Die ungarische Wettbewerbsbehörde (GVH) hat gegen den inländischen Vertreiber von Casio-Uhren und -Musikinstrumenten und dessen tschechische Muttergesellschaft eine Geldstrafe in Höhe von 325 Millionen Forint (790 Tausend Euro) verhängt, weil sie die Preise ihrer Produkte für Online-Händler festgesetzt haben und damit den Wettbewerb für die Kunden ausgeschaltet hat.

Wie der GVH am Dienstag mitteilte, hat seine Untersuchung ergeben, dass die FAST Hungary Kereskedelmi Kft. und ihre tschechische Muttergesellschaft FAST CR jahrelang unrechtmäßig Mindestpreise für die von ihnen vertriebenen Casio-Uhren und -Keyboard-Instrumente im Internet festgelegt hatten.

Die Untersuchung ergab, dass die Unternehmen Listen mit „empfohlenen Einzelhandelspreisen“ für ihre Händler veröffentlicht hatten, aber sie nicht nur die Anwendung dieser Preise empfahlen, sondern diese auch ständig überprüften und Online-Händler im Falle von Abweichungen sofort warnten. In einem Fall drohte die Gruppe beispielsweise einem Einzelhändler, dass er keine Waren mehr erhalten würde, wenn er seine Uhren weiterhin mit einem Rabatt von 10 Prozent verkaufe. Die Unternehmen tätigten die Anrufe meist mündlich am Telefon, so dass sie nicht schriftlich festgehalten werden konnten, so die Wettbewerbsbehörde.

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Der Wettbewerbsrat der GVH verhängte gegen die beiden Unternehmen eine gesamtschuldnerische Geldbuße in Höhe von 325 Mio. Forint für den einmaligen und fortgesetzten Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.

Bei der Verhängung der Geldbußen berücksichtigte die Wettbewerbsbehörde, dass die Festsetzung von Weiterverkaufspreisen eine der schwersten wettbewerbsgefährdenden Zuwiderhandlungen ist, was den Unternehmen selbst wohl bewusst war. Die GVH berücksichtigte jedoch auch die Tatsache, dass die beiden Unternehmen die Zuwiderhandlung zugegeben und auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichtet haben, sowie die Tatsache, dass sie sich verpflichtet haben, ein Programm zur Einhaltung der Vorschriften durchzuführen, um ähnliche Zuwiderhandlungen in Zukunft zu vermeiden.

„Illegale Preisabsprachen führen dazu, dass die ungarische Bevölkerung höhere Preise zahlen muss, und diese Form der Geschäftemacherei wird von GVH auf das Schärfste verurteilt. Wir betrachten die Erhaltung der Wiederverkaufspreise als eine Priorität, insbesondere in Zeiten der Inflation, wie wir sie derzeit erleben. Wir fordern die Marktteilnehmer dringend auf, solche Praktiken freiwillig einzustellen, da ihnen bei Aufdeckung Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihres Nettoumsatzes aus dem Vorjahr drohen“, so Csaba Balázs Rigó, Präsident der ungarischen Wettbewerbsbehörde.

via mti.hu, Beitragsbild: Pixabay