Am 11. März 2020 erklärte die ungarische Regierung wegen der Corona-Krise verfassungsgemäß eine nationale Gefahrenlage und am 30. März 2020 stimmten 137 der 199 Abgeordneten der Ungarischen Nationalversammlung dem „Gesetz zur Abwehr gegen das Corona-Virus“ zu. Das Gesetz beinhaltet umfangreiche Befugnisse für die Regierung. Sie kann für den Zeitraum des Notstandes nun mit Dekreten und … Alles, was Sie über das „Corona-Gesetz“ wissen wollen – detaillierter Bericht der Konrad Adenauer Stiftung weiterlesen
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