Die Angriffe auf das Bildungswesen der Minderheiten sind ein Angriff auf die Grundlagen ihrer Identität, sagte Loránt Vincze auf dem FUEN-Kongress.Weiterlesen
Der Schwellenwert von 20 Prozent für den Gebrauch von Minderheitensprachen in der öffentlichen Verwaltung nach rumänischem Recht ist zu hoch und gefährdet die vollständige Umsetzung der Sprachencharta, so das 46 Mitglieder zählende Minderheitenschutzgremium des Europarats in Straßburg am Donnerstag.
In seinem Bericht erklärte der Beratende Ausschuss des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten (FCNM), der vom Europarat beaufsichtigt wird, dass zehn der 20 in Rumänien anerkannten nationalen Minderheitensprachen ein höheres Schutzniveau genießen. Der Grund dafür ist, dass Bukarest Verpflichtungen eingegangen ist, um ihren Gebrauch zu gewährleisten, insbesondere im Bildungswesen, in der Justiz, in der öffentlichen Verwaltung, in den Medien, im wirtschaftlichen und sozialen Leben, in der Kultur und in den grenzüberschreitenden Beziehungen.
Es wurde betont, dass das rumänische Rechtssystem für den Schutz von Minderheitensprachen einen allgemeinen Schutzrahmen und eine beträchtliche finanzielle Unterstützung für 19 nationale Minderheiten zur Förderung ihrer Kultur und des Gebrauchs ihrer Sprachen vorsieht.
Die Mitglieder des Ausschusses äußerten jedoch ihre Besorgnis darüber, dass
die in den Rechtsvorschriften vorgesehene Schwelle von 20 % für die Verwendung von Minderheitensprachen in der öffentlichen Verwaltung zu hoch erscheint
und bei einer unflexiblen Anwendung den Sprechern von Minderheitensprachen den vollen Schutz des nationalen Rechts vorenthalten würde.
Hinsichtlich der Verwendung bestimmter Minderheitensprachen im Bereich der Gerichtsverfahren bedauerte der Ausschuss, dass in Zivil- und Verwaltungsverfahren diejenigen, die in einer Minderheitensprache verfasste Dokumente vorlegen, die zusätzlichen Kosten für die Übersetzung tragen müssen. Dies stehe im Widerspruch zu den Bestimmungen der Minderheitencharta.
Bei der ersten Herbstsitzung der fraktionsübergreifenden Arbeitsgruppe (Intergroup) des Europaparlaments für Minderheiten gab es eine Anhörung, wo Erika Benkő, Direktorin des Imre-Mikó-Rechtsschutzdienstes mit Sitz in Klausenburg (Kolozsvár, Cluj), über die Situation der Minderheitenrechte in Rumänien berichtete.
Das größte Problem in Rumänien auf dem Gebiet der Minderheitenrechte ist nicht die Qualität der einzelnen Rechte, sondern ihre Anwendung und Durchsetzung.
Wenn es um ungarnfeindliche Handlungen geht, tun die Behörden nichts. Deshalb ist es nicht nur notwendig, über diese Fälle zu berichten und sie zu verfolgen, wie wir es im Parlament tun, sondern auch rechtliche Schritte einzuleiten, wenn es nötig ist“, sagte Loránt Vincze, Ko-Vorsitzender der Intergroup, auf dem Treffen.
Erika Benkő sprach auch über die Schwierigkeiten beim Erlernen der rumänischen Sprache in der Schule, die Geldstrafen für die Verwendung von Minderheitensymbolen, die immer häufigeren Hassreden auf den Tribünen und die Vorfälle im Uz-Tal. Ohne gemeinsame EU-Standards könne der Minderheitenschutz nicht einheitlich funktionieren, sagte die Berichterstatterin des Rechtsschutzdienstes.
Via MTI und Krónika Beitragsbild: Székely Nemzeti Tanács Facebook