Das Restitutionsverfahren für das Wesselényi-Gymnasium im siebenbürgischen Zillenmarkt (Zilah, Zalău) dauert nun schon fast zwei Jahrzehnte an.Weiterlesen
Das Gabriel Bethlen Kollegium in Straßburg am Mieresch (Nagyenyed, Aiud), dessen Restitution die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs veranlasste
Die jüngste Entscheidung des rumänischen Obersten Gerichtshofs zur Rückgabe von Kircheneigentum sei inakzeptabel, weil sie einen schlechten Präzedenzfall schaffe: Sie stelle das Eigentumsrecht in Frage und legalisiere den „Diebstahl der Kommunisten“, sagte Hunor Kelemen am Donnerstag in Großwardein (Nagyvárad, Oradea).
Der Vorsitzende der Ungarischen Demokratischen Allianz Rumäniens (RMDSZ) gab gemeinsam mit Senator Attila Cseke, dem Vorsitzenden der RMDSZ-Kreisorganisation Bihar (Bihor), eine Pressekonferenz, auf der das neue Urteil des Obersten Gerichtshofs Rumäniens erörtert wurde.
Das Nachrichtenportal Krónika berichtete am Donnerstag über das neue Urteil. Die am Dienstag veröffentlichte und für alle rumänischen Gerichte verbindliche Bestimmung verlangt von den Kirchen den direkten Nachweis des Eigentumsrechts an ihren Schulen, die im 19. Jahrhundert ins Grundbuch eingetragen wurden. Mit dem neuen Urteil suchte der Oberste Gerichtshof eine Lösung für die bisher uneinheitliche Rechtslage in Bezug auf die Rückgabe verstaatlichter kirchlicher Immobilien, aber seine Entscheidung hat erhebliche Hindernisse für den Restitutionsprozess geschaffen, so das Klausenburger Nachrichtenportal.
Nach Ansicht von Hunor Kelemen stellt das Urteil des Obersten Gerichtshofs das Eigentumsrecht in Frage und deutet darauf hin, dass Rumänien kein Rechtsstaat ist.
Wenn das Recht auf Eigentum nicht garantiert ist, kann man nicht sagen, dass es sich um einen Rechtsstaat handelt“,
sagte der RMDSZ-Vorsitzende.
34 Jahre nach der Wende in Rumänien dürfte man den Kirchen nicht mitteilen, das Grundbuch reiche nicht aus, sie müssten Dokumente aus dem 19. Jahrhundert vorlegen. Wer dies verlange, verstehe entweder das Phänomen aus rechtlicher, politischer und sozialer Sicht nicht, was man von den erfahrenen Mitgliedern des Obersten Gerichtshofs nicht behaupten könne, so Hunor Kelemen, oder er sei böswillig und wolle den Restitutionsprozess in Rumänien in die frühen 1990er Jahre zurückversetzen.
„Das ist inakzeptabel“, sagte der RMDSZ-Vorsitzende und erinnerte daran, dass Rumänien sich verpflichtet hatte, den Kirchen das vom kommunistischen Regime beschlagnahmte Eigentum zurückzugeben.
Hunor Kelemen betonte, dass im Parlament in Bukarest eine gesetzliche Lösung zum Schutz des Privateigentums gefunden werden müsse.
Wenn eine einzige Klausel das Rad der Geschichte drehen kann, dann kann keine Person, keine Institution und keine Kirche sicher sein, dass ihr Recht auf Eigentum nicht verletzt wird“,
betonte der Chef der größten ungarischen Partei in Rumänien.
Er wies darauf hin, dass die Kommunisten das Eigentum der Kirchen und nicht anderer beschlagnahmten, was sie später zurückforderten, und dass die Mitglieder des Obersten Gerichtshofs dies wissen.
Der Politiker erinnerte daran, dass bei der Verabschiedung der Restitutionsgesetze im rumänischen Parlament die öffentliche Absicht klar war, dass die konfiszierten Güter an den Ort zurückgegeben werden sollten, von dem sie entnommen worden waren. „Alles andere ist nur Haarspalterei oder Bosheit“, sagte der RMDSZ-Vorsitzende und fügte hinzu, dass jeder, der die Eigentumsrechte in Frage stellt, gegen den Rechtsstaat und Rumänien arbeitet.
Via MTI Beitragsbild: Bethlen Gábor Kollégium Facebook