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Die Änderung der Verordnung über die Tagesvignette könnte schon in wenigen Wochen in Kraft treten. Dem Entwurf zufolge soll die eintägige Autobahnvignette nicht mehr 24 Stunden ab der Einlösung gültig sein, sondern von 0:00 bis 24:00 Uhr am Tag der Einlösung, berichtet Totalcar.
Ein Entwurf zur Änderung der Verordnung, der vor kurzem auf der Webseite des Ministeriums für Bau und Verkehr veröffentlicht wurde, enthält Einzelheiten zur Einführung der eintägigen Autobahnvignette, einschließlich des Preises und der Gültigkeitsdauer.
Dem Entwurf zufolge würde eine Tagesvignette 9 Prozent des Preises der ungarischen Jahresvignette kosten.
In diesem Jahr beträgt der Preis für die Jahresvignette für Motorräder und Personenkraftwagen mit bis zu 7 Sitzplätzen 57.260 Forint (147 Euro), so dass der Preis für eine Tagesvignette 5.150 Forint (13 Euro) beträgt. Für Kleinbusse und Lieferwagen mit einem Gewicht von weniger als 3,5 Tonnen beträgt der Preis der Jahresvignette 81.280 Forint (209 Euro), der Preis für eine Tagesvignette beträgt somit 7.310 Forint (19 Euro).
Bisher war nicht klar, ob die Gültigkeit der Tagesvignette für 24 Stunden ab der Einlösung oder für einen bestimmten Kalendertag gilt. Dem Entwurf zufolge wird letzteres der Fall sein. Es heißt:
Tagesberechtigung: gültig von 0:00 bis 24:00 Uhr an dem vom Käufer angegebenen Kalendertag.
Wenn also jemand beispielsweise am 15. April um 13:48 Uhr eine Tagesvignette kauft, ist diese nur am 15. April gültig und nicht bis zum 16. April um 13:47:59 Uhr. Dem Entwurf zufolge soll die Änderung am 1. März in Kraft treten, was aber nicht unbedingt bedeutet, dass die Tagesvignette bereits ab März erhältlich ist. In der Änderung der Verordnung über die Tagesvignette heißt es: „Der festgesetzte Preis wird von der NÚSZ Zrt. auf ihrer Website veröffentlicht. Zwischen der Veröffentlichung und dem Inkrafttreten müssen mindestens 30 Tage vergehen“.
Der Tagespreis wurde noch nicht auf der Website des Nationalen Mautdienstes (NÚSZ) veröffentlicht, was auf eine mögliche Verzögerung der für den 1. März geplanten Veröffentlichung hinweisen könnte,
berichtet Totalcar. Das Portal hat bei dem Dienst nachgefragt, wann mit der Veröffentlichung des Preises zu rechnen ist und wann die neue Vignette erhältlich sein wird.
Nach Angaben der NÚSZ muss die Gesetzesänderung zur Einführung der Tagesvignette im ungarischen Staatsanzeiger veröffentlicht werden und das Datum des Inkrafttretens enthalten. Wenn das Datum in den Entwurf aufgenommen wird, wird es ab dem 1. März möglich sein, eine Tagesvignette zu kaufen. In der Folge wird NÚSZ mindestens 30 Tage vor Jahresbeginn über den Preis der einzelnen Vignetten für ein bestimmtes Jahr informieren, so das Portal.
via totoalcar.hu, Beitragsbild: Facebook/Autópálya-matrica