Das Programm hat bisher 14.000 lokale Unternehmen unterstützt, was zu Investitionen in Höhe von 431,53 Mio. EUR geführt hat.Weiterlesen
Ungarische Staatsbürger, die weder in Ungarn noch in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union einen Wohnsitz haben, können nach einer Registrierung an den Wahlen der ungarischen Mitglieder des Europäischen Parlaments (EP) teilnehmen.
Neben den 7,68 Millionen erwachsenen ungarischen Staatsbürgern mit Wohnsitz in Ungarn haben auch Wähler aus anderen EU-Mitgliedstaaten mit Wohnsitz in Ungarn das Recht, an den Wahlen der ungarischen Europaabgeordneten teilzunehmen, sofern sie eine ungarische Liste wählen wollen. Auch erwachsene ungarische Staatsbürger, die außerhalb der ungarischen Grenzen leben und keinen Wohnsitz in Ungarn haben, können ihr Wahlrecht ausüben: Sie können bei den Wahlen zum Europäischen Parlament auf Parteilisten wählen, wenn sie ihren Wohnsitz außerhalb der Europäischen Union haben.
Wähler von jenseits der Grenzen, die keinen Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, können nach ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis per Post wählen.
Diejenigen, die sich bereits registriert haben, brauchen dies nicht erneut zu tun, da ihre Registrierung auch für diese Wahl gültig ist. Diejenigen, die sich noch nicht registriert haben, können dies bis zum 15. Mai tun.
Das Nationale Wahlbüro (NVI) wird das Briefwahlpaket – das den Stimmzettel enthält – an Wähler aus dem Ausland schicken, die laut Zentralregister keine Adresse in Ungarn oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben, nachdem das Bild des Stimmzettels rechtskräftig geworden ist. Die Wähler können die Wahlunterlagen per Post anfordern, sie können sie aber auch ab dem 25. Mai bei der von ihnen benannten diplomatischen Vertretung oder einem örtlichen Wahlbüro in Ungarn abholen.
Wenn der Wähler eine Adresse in einem Land angegeben hat, in dem die doppelte Staatsbürgerschaft verboten ist, wird das NVI die Wahlunterlagen über die diplomatische Mission oder die konsularische Vertretung zustellen.
Wähler aus dem Ausland können die Stimmzettel und das Identifizierungsformular auf die übliche Weise an das NVI zurücksenden: Ab dem 25. Mai können sie ihre Briefwahlstimme entweder in den Auslandsvertretungen abgeben oder per Post schicken, wobei sie in diesem Fall bis zum 9. Juni um 19.00 Uhr beim NVI eingehen muss.
Via Demokrata Beitragsbild: Ursula von der Leyen (X)