Die Gesetzgebung der EU führe zu einem überlasteten Rechtssystem und letztlich zu einem Mangel an Transparenz, so Bence Tuzson in Pressburg.Weiterlesen
Das ungarische Gerichtssystem ist eines der fortschrittlichsten in Bezug auf die Unabhängigkeit, sagte der Justizminister auf einer Konferenz des Obersten Gerichtshofs Ungarns (Kurie) mit dem Titel „Institutionelle Garantien der richterlichen Unabhängigkeit – Internationale Perspektiven“ am Donnerstag in Budapest.
Die ungarische Justiz sei nicht nur unabhängig von der Regierung, sondern stelle auch die Kontrolle sicher, fügte Bence Tuzson auf dem internationalen Forum hinzu, das vom István Werbőczy Forschungsinstitut der Kurie organisiert wurde.
Er wies auch darauf hin, dass der Landesrichterrat neben seiner Aufsichtsfunktion auch Entscheidungsbefugnisse hat und dass die Funktionsweise dieser Struktur noch überwacht und verbessert werden muss.
Gleichzeitig betonte der Justizminister, dass die Achtung der Richter auch eine wichtige Garantie für ihre Unabhängigkeit sei. Das Ministerium ist zu Konsultationen im Rahmen der Möglichkeiten des Landes bereit.
Die Unabhängigkeit werde nicht nur dadurch gewährleistet, dass die Richter nur dem Gesetz unterworfen seien, sondern auch dadurch, dass die notwendige Infrastruktur bereitgestellt werde,
erklärte er.
Der Minister erklärte, dass die richterliche Unabhängigkeit in Ungarn ein vorrangiges Thema sei und dass die Konsultation mit der EU zu wichtigen Änderungen geführt habe, deren Auswirkungen noch fraglich seien.
Die richterliche Unabhängigkeit bedeutet, dass der Richter frei von jeglichem Einfluss und nur dem Gesetz unterworfen ist, aber sie kann nicht mit einer „Loslösung“ von der Gesellschaft gleichgesetzt werden, wie dies manchmal in der EU zu beobachten ist.
Das ist ein Irrtum, sagte der Minister und betonte, dass die Justiz ein Teil der Gesellschaft sei und nicht unabhängig von ihr sein könne.
Er bezweifelte ferner, dass das Recht auf ein faires Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union in vollem Umfang geachtet wird.
Zsolt András Varga, Präsident der Kurie, sagte in seiner Begrüßungsrede unter anderem, dass bisher die heimischen Wurzeln der richterlichen Unabhängigkeit erforscht worden seien und es nun an der Zeit sei, den internationalen Kontext zu betrachten.
In einem sich ständig verändernden Kontext ist eines sicher: Die richterliche Unabhängigkeit ist kein persönliches Vorrecht. Ihr wesentlicher Inhalt ist ein doppelter:
Die Richter dürfen keine Einmischung in ihre richterliche Arbeit dulden, und allen anderen ist es verboten, sich einzumischen,
stellte er fest.
Er wies auch darauf hin, dass die Anwendung dieses Garantieprinzips viele Fragen aufwirft.
Via MTI Beitragsbild: Bence Tuzson Facebook