Ein Entwurf einer Verordnung wurde auf der Website der Regierung veröffentlicht.Weiterlesen
Die Nationale Behörde für die Sicherheit der Lebensmittelkette hat 35 Energy Drinks getestet. Bei einem Energy Drink wurde ein Qualitätsmangel festgestellt, und bei 28 von 35 Produkten gab es Probleme mit der Kennzeichnung, es wurden jedoch keine Sicherheitsprobleme festgestellt, so eine Erklärung der Behörde.
Das Nationale Amt für die Sicherheit der Lebensmittelkette (Nébih) untersuchte Energy Drinks, wobei keine Sicherheitsprobleme festgestellt wurden. In einem Fall wurden Mängel bei der Lebensmittelqualität und bei 28 Produkten Probleme bei der Etikettierung festgestellt, weshalb mehr als 2,6 Millionen Forint (~6 700 Euro) an Bußgeldern der Lebensmittelkontrolle verhängt wurden – so Nébih gegenüber der MTI.
Im jüngsten Test untersuchte Nébih 35 Energy Drinks: 15 wurden nur mit Zucker hergestellt, 12 mit Süßstoffen, während 8 Produkte sowohl Zucker als auch Süßstoffe enthielten.
Der Test umfasste Getränke in 250- und 500-ml-Behältern, von denen 20 in Ungarn und 15 im Ausland hergestellt wurden.
Im Rahmen der in den Labors der Agentur durchgeführten Lebensmittelsicherheits- und Qualitätstests wurden die Produkte u. a. auf Koffein, Taurin, Zucker, Süßstoffe und Vitamine untersucht. Manchmal werden auch verschiedene Pflanzenextrakte (Guarana, Ginseng) in den Rezepturen verwendet. Alle diese Inhaltsstoffe sind in unterschiedlichen Mengen und Kombinationen in diesen kohlensäurehaltigen, alkoholfreien Getränken enthalten, so die Erklärung.
Sie weisen darauf hin, dass Energy Drinks für gesunde Erwachsene hergestellt werden, in der Regel einen hohen Koffeingehalt aufweisen und für Kinder, schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen werden. Der Koffeingehalt der Energy Drinks lag zwischen 13,8 und 35 mg/100 ml.
Nach dem wissenschaftlichen Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) stellt eine einmalige Aufnahme von 200 mg oder 400 mg Koffein pro Tag bei gesunden Erwachsenen kein Gesundheitsrisiko dar. Bei den getesteten Energy Drinks erreicht der Verzehr einer einzigen Dose des Getränks nicht mehr als 200 mg Koffein pro Tag.
Die Behörde weist jedoch darauf hin, dass derjenige, der diese Produkte bevorzugt, auch die Koffeinzufuhr aus anderen Lebensmitteln (z. B. Kaffee, Tee, Schokolade) berücksichtigen müsse, um sicherzustellen, dass die Koffeinzufuhr 200 mg einmalig oder 400 mg pro Tag nicht überschreitet.
Der Mitteilung zufolge entsprachen 28 der getesteten Energy Drinks nicht vollständig den Kennzeichnungsvorschriften.
Die Unregelmäßigkeiten betrafen die Bezeichnung, die Angabe des Koffeingehalts, die Angabe der Zutaten, den Ursprung des Erzeugnisses und der Hauptzutaten sowie die Nährwertkennzeichnung. In mehreren Fällen war die Kennzeichnung von Energy Drinks für die Verbraucher irreführend. So enthielten beispielsweise zwei Getränke das Wort „Guarana“ in ihrem Phantasienamen, obwohl die Produkte diese Substanz nicht enthielten.
Es gab auch Probleme, wenn der Ursprung des Produkts auf der Verpackung mit Österreich angegeben war, das Produkt aber laut dem vorgelegten Produktionsblatt in Ungarn hergestellt wurde.
Bei drei als „zuckerfrei“ gekennzeichneten Energy Drinks wurde eine zuckerhaltige Zutatenmischung verwendet, ohne dass dies in den Zutatenlisten angegeben war. Der in der Rohstoffmischung enthaltene Zucker erhöhte den Zuckergehalt des Enderzeugnisses nur geringfügig, trägt aber nachweislich zum Geschmack des Erzeugnisses bei.
Aufgrund der festgestellten Mängel wurden amtliche Verfahren gegen die betroffenen Lebensmittelunternehmer eingeleitet.
via MTI, portal.nebih.gov.hu, Beitragsbild: pixabay