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Gesetzesänderung: Bei Mord gilt nun das Prinzip der Null Toleranz

Ungarn Heute 2024.12.18.

In einer bahnbrechenden Entscheidung hat das ungarische Parlament einstimmig eine Gesetzesänderung im Zusammenhang mit dem tragischen Mord an Tamás Till angenommen. Die von der Christlich-Demokratischen Volkspartei (KDNP) vorgeschlagene Änderung stellt sicher, dass Verbrechen, die mit lebenslanger Haft bestraft werden können, einschließlich qualifizierten Mords, niemals verjähren werden. Diese Entscheidung unterstreicht die Verpflichtung Ungarns, das Prinzip der Nulltoleranz gegenüber abscheulichen Verbrechen aufrechtzuerhalten.

Die Gesetzesänderung, die bereits am 1. Januar in Kraft treten könnte, stellt eine bedeutende Veränderung des ungarischen Rechtsrahmens dar, berichtet Magyar Nemzet. Bisher konnten Verbrechen, die von Jugendlichen begangen wurden, nach einer gewissen Zeit nicht mehr verfolgt werden.

Dieses Schlupfloch kam bei den Ermittlungen im Mordfall Tamás Till zum Vorschein und veranlasste den Gesetzgeber zum raschen Handeln.

Der Fall von Tamás Till schockierte die Nation, der 11-jährige Junge war seit dem Jahr 2000 vermisst worden. Erst in diesem Jahr bestätigten die Behörden, dass seine sterblichen Überreste gefunden wurden. Die Ermittlungen ergaben, dass Tamás Till von dem damals 16-jährigen János F. auf besonders grausame Weise getötet worden war. Obwohl János F. die Tat gestand, wurde er zunächst auf freien Fuß gesetzt, da die Verjährungsfrist von 15 Jahren, die nach früherem Recht für Jugendliche galt, abgelaufen war.

Die Staatsanwälte argumentierten jedoch, dass die Verjährungsfrist nicht für qualifizierten Mord gelten sollte. Sie vertraten die Auffassung, dass für Straftaten, bei denen das Konzept der Verjährung grundsätzlich ausgeschlossen ist, derselbe Grundsatz gelten sollte, unabhängig vom Alter des Täters zum Zeitpunkt der Tat. Am vergangenen Donnerstag wurde János F. erneut verhaftet, was einen entscheidenden Moment im Streben nach Gerechtigkeit für Tamás Till darstellt.

Auch Ministerpräsident Viktor Orbán äußerte sich in einem Interview mit Radio Kossuth zu dem Fall. Er betonte, dass die Suche nach Gerechtigkeit für vermisste Kinder moralisch und rechtlich unabdingbar sei. „Vermisste Kinder müssen gesucht werden und dürfen niemals aufgegeben werden“, erklärte er und bekräftigte das Engagement der Regierung für die Gewährleistung der Verantwortlichkeit. Der Premierminister hob auch die hervorragende Arbeit der ungarischen Polizei hervor, die entscheidend dazu beigetragen hat, den Fall nach zwei Jahrzehnten ans Licht zu bringen.

Die Annahme dieses Änderungsantrags sendet eine klare Botschaft: Ungarn ist fest entschlossen, für Gerechtigkeit zu sorgen, unabhängig davon, wie viel Zeit vergangen ist.

Durch das Schließen von Gesetzeslücken, die es Jugendlichen bisher ermöglichten, sich der Verantwortung für schwerste Verbrechen zu entziehen, stärkt das Land sein Justizsystem und ehrt die Erinnerung an Opfer wie Tamás Till.

Diese Gesetzesänderung steht im Einklang mit den allgemeinen Bemühungen, das Vertrauen der Öffentlichkeit in das Rechtssystem zu stärken. Sie gewährleistet, dass die Familien der Opfer einen Abschluss finden können, und stärkt den Grundsatz, dass schwere Verbrechen nicht ungestraft bleiben. Das Inkrafttreten des neuen Gesetzes ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg Ungarns zu einer gerechteren und solidarischeren Gesellschaft.

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via magyarnemzet.hu, Beitragsbild: Tamás Kovács/MTI