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Immer mehr Drohnen zur Pflanzenbesprühung eingesetzt

Ungarn Heute 2025.03.26.

Nachdem der Hersteller die Wirksamkeit des Fungizids Amistar Sun 325 SC mit Versuchen nachgewiesen hatte, die den Richtlinien des Nationalen Amtes für die Sicherheit der Lebensmittelkette (Nébih) entsprachen, und anschließend durch vorgeschriebene Abdriftstudien nachgewiesen wurde, dass die Anwendung aus Sicht des Natur- und Gesundheitsschutzes sicher ist, erteilte die Behörde die Genehmigung, berichtet Világgazdaság.

Das Präparat kann im Sonnenblumenanbau durch Drohnenbesprühung eingesetzt werden. Es hilft den Anbauern, sich gegen Alternaria-Blatt- und Stängelfleckenkrankheiten in Sonnenblumenkulturen zu schützen.

Neben der ausschließlichen Anwendung zugelassener Mittel ist die strikte Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften von entscheidender Bedeutung.

Das unbemannte Luftfahrzeug darf maximal 3 Meter über der Kultur fliegen.

Gemäß den Vorschriften

  • beträgt die maximal zulässige Fluggeschwindigkeit der Drohne 15 Kilometer pro Stunde,
  • der Sicherheitsabstand zum behandelten Gebiet 50 Meter und
  • die maximal zulässige Windgeschwindigkeit 2 Meter pro Sekunde.

Nébih weist die Betroffenen darauf hin, dass die eingesetzte Drohne für die rechtmäßige Tätigkeit über eine Typenzulassung verfügen muss und der Drohnenpilot im Drohnenpilotenregister des Amtes eingetragen sein muss.

Die Besprühung mit Drohnen gilt weiterhin als Luftpflanzenschutz und darf daher nur unter der Aufsicht eines Pflanzenarztes durchgeführt werden.

Vor Beginn ist eine Genehmigung von der Abteilung für Pflanzen- und Bodenschutz der zuständigen Komitatsverwaltung einzuholen.

Vor Beginn der Arbeiten sind am Rand des behandelten Gebiets und des dazugehörigen Schutzstreifens Warntafeln mit folgender Aufschrift anzubringen: „Auf diesem Gebiet findet eine Besprühung mit einem unbemannten Luftfahrzeug (Drohne) statt, das Betreten des Gebiets ist gefährlich und verboten!“

Das Nationale Amt für die Sicherheit der Lebensmittelkette erteilte die letzte Genehmigung vor einem Monat für die Feldbesprühung des Insektizids Coragen 20 SC mit Drohnen in Mais-, Zuckermais- und Popcornmaiskulturen. Das erste mit Drohnenbesprühung zugelassene Besprühungsmittel war ebenfalls ein Insektizid (Mospilan 20 SG).

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via vg.hu, Beitragsbild: Pixabay