Das Europaparlament hat die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens wegen bisher nicht erfolgter Flüchtlingsverteilung durch Ungarn, Polen und Tschechien gestartet, gab EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos am Mittwoch bekannt.
Es sei möglich, bis Ende September das Ziel – 100.000 Personen aus Griechenland und Italien umzusiedeln – zu erreichen, sagte Avramopoulos. Nach jüngsten Berichten ist man aber davon weiterhin eindeutig entfernt. Zahlen von Ende Juni zeigten, dass bisher nur rund 20.000 Flüchtlinge aufgeteilt wurden. Der Kommissar bedauert, dass einige „EU-Staaten weiterhin keine Solidarität an den Tag legen”.
Um den Druck zu verstärken, leitete die EU-Kommission heute die nächste Stufe eines Vertragsverletzungsverfahrens ein und forderte die Regierungen von Ungarn, Polen und Tschechien ausdrücklich zum Einlenken in die Aufnahme von Flüchtlingen binnen Monatsfrist auf. Der nächste Schritt wäre eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof, falls die Regierungen sich weigern.
Die Regierungen in Budapest und Bratislava klagten gegen den Beschluss vom September 2015 zur Umverteilung von Flüchtlingen beim Europäischen Gerichtshof. Heute wies der EuGH-Generalwalt Yves Bot in seiner Stellungnahme die Argumente der Kläger auf ganzer Linie zurück. Weder sei an der Rechtsgrundlage des Beschlusses etwas auszusetzen, noch habe es Verfahrensfehler gegeben. Laut Bot ist nicht relevant, dass sich die Umverteilung in der Praxis nur bedingt als wirksames Mittel zur Entlastung erwiesen habe. Mit einem Urteil, das zumeist dem Schlussantrag des Generalanwalts folgt, ist bis Jahresende zu rechnen.
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