Am 1. Oktober ist das neue Gesetz über Versammlungen in Kraft getreten – berichtet Budapester Zeitung. Die Zeitschrift erinnert daran: dem Gesetz zufolge wird als Versammlung angesehen, wenn sich mindestens zwei Personen zur Meinungserklärung in einer öffentlichen Sache an einem öffentlichen Platz treffen und sich jeder dieser Debatte frei anschließen kann. Die Versammlung muss mindestens 48 Stunden und max. 3 Monate vorher bei der zuständigen Polizeistelle angemeldet werden. Spontane Versammlungen aus triftigen Gründen ohne Organisator fallen nicht unter das Gesetz. Die Versammlung kann verboten werden, wenn sie im Widerspruch zum Schutz des Privat- und Familienlebens, der menschlichen Würde, der ungarischen Nation, der freien Bewegung und dem Recht zur freien Wahl des Aufenthaltsortes steht oder an einem bedeutenden historischen Ort oder Zeitpunkt stattfindet.
(Via: Budapester Zeitung, Beitragsbild: Reuters / Bianka Szabó)