Ein Budapester Gericht lehnte am Donnerstag einen Antrag Nordmakedoniens auf Auslieferung des ehemaligen mazedonischen Premierministers Nikola Gruevski ab, dem in Ungarn Asyl gewährt wurde. Der vor einer Gefängnisstrafe nach Ungarn geflohene ehemalige nordmazedonische Regierungschef wird demnach nicht an seine Heimat ausgeliefert. Richterin Eva Varhegyi wies den Auslieferungsantrag des Justizministeriums sowie den internationalen Haftbefehl eines Gerichts in Skopje ab.
In seiner Begründung erklärte das Budapester Stadtgericht, dass Gruevski nach ungarischem Recht, nachdem er den Flüchtlingsstatus erhalten hatte, nicht an das Land ausgeliefert werden könne, aus dem er geflohen war.
Die Richterin Éva Várhegyi erklärte, dass das Gericht nur befugt sei, die Rechtmäßigkeit des Auslieferungsantrags zu beurteilen, unter Berücksichtigung der Entscheidung der ungarischen Einwanderungsbehörde, Gruevski Asyl zu gewähren.
Die Entscheidung der Einwanderungsbehörde hat die Parameter des Gerichts festgelegt. Während das Büro ein Verfahren durchführen kann, um die persönliche Situation von Gruevski zu belegen, und möglicherweise die politischen Beziehungen untersuchen kann, kann das Gericht nur die Rechtmäßigkeit des [Auslieferungsantrags] prüfen.
sagte die Richterin.
Eine endgültige Entscheidung werde die Justizministerin treffen, fügte sie hinzu. Die Richterin sagte, sie habe befohlen, Gruevski freizulassen. Die Entscheidung wurde von der Staatsanwaltschaft Gruevski und seinen gesetzlichen Vertretern anerkannt.
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Gruevski hatte von 2006 bis 2016 in Mazedonien regiert. Ein Gericht in Skopje hatte ihn rechtskräftig zu einer zweijährigen Haftstrafe wegen Korruption verurteilt. Zudem läuft derzeit in Nordmazedonien ein weiteres Verfahren gegen den Ex-Premier. Unmittelbar vor dem Haftantritt floh Gruevski im November 2018 mit Hilfe ungarischer Diplomaten nach Ungarn. Er gab im November 2018 auf seiner Facebook-Seite bekannt, dass er in Budapest sei und einen Antrag auf politisches Asyl gestellt habe.
Ungarn bestreitet, dem prominenten Flüchtling den Asylstatus aus politischer Freundschaft gewährt zu haben.
(Via: mti.hu, vol.at, Beitragsbild: MTI – Zoltán Máthé)