Die Regierung verzichtet endgültig auf die Einführung einer neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das Gesetz werde zurückgenommen, erklärte Justizministerin Judit Varga der staatlichen Nachrichtenagentur MTI. Bereits im Mai war die Inkraftsetzung des Gesetzes auf unbestimmte Zeit verschoben worden.
„Nach ernsthaften fachlichen Diskussionen ist die Regierung zur Ansicht gelangt, dass die Gerichtsbarkeit vor überflüssigen Diskussionen zu bewahren ist, weshalb sie das einheitliche System der Gerichtsbarkeit beibehalten wird“, sagte Justizministerin Judit Varga. Eine eigenständige Verwaltungsgerichtsbarkeit werde es nicht geben.
Die ungarische Regierung hatte den entsprechenden Gesetzesentwurf noch im vergangenen November im Parlament eingereicht. Die Gerichte hätten von 2020 an funktionieren sollen. Den Gesetzesentwurf hatte insbesondere die Venedig-Kommission kritisiert, ein Expertengremium des Europarates. Hauptpunkt der Kritik: Bei der Bestellung der führenden Richter hätte die Regierung das entscheidende Wort gehabt.
Neue Gesetze, die derzeit ausgearbeitet werden, werden einen klaren Rahmen für Gerichtsverfahren in der öffentlichen Verwaltung gewährleisten, Fälle beschleunigen und Entscheidungen vorhersehbarer machen, sagte noch vorige Woche Justizministerin Varga. Der Entwurf werde dem Parlament in der Herbstsitzung vorgelegt, fügte sie hinzu.
Die ursprünglichen Pläne der Regierung entsprachen allen europäischen und internationalen Normen, und selbst die Venedig-Kommission befand sie bei einer Überprüfung im Frühjahr für akzeptabel, sodass der internationale Streit über die Pläne keinen Einfluss auf die Entscheidung hatte, sagte sie.
(Via: mti.hu, spiegel.de, Beitragsbild: Judit Varga – Via: Gergely Botár)