Ungarn, Polen und Tschechien haben laut Europäischem Gerichtshof EU-Recht gebrochen, als sie die Übernahme von Asylbewerbern aus Griechenland und Italien verweigerten. Das entschied der EuGH am Donnerstag in Luxemburg.
Noch 2015 hatten die EU-Innenminister per Mehrheitsvotum zwei Beschlüsse zugestimmt. Demnach sollten 160 000 Asylbewerber aus Italien und Griechenland in die übrigen EU-Staaten umgesiedelt werden. Schließllich wurden aus verschiedenen Gründen laut EU-Kommission nur rund 35 000 Menschen umverteilt. Polen, Ungarn und Tschechien nahmen keine oder fast keine der Menschen auf. Die EU-Kommission verklagte sie darum vor dem EuGH.
Der Rat hat 2015 festgelegt, dass Ungarn 1.264 Asyulumsuchende übernehmen soll, eine Entscheidung, gegen die Ungarn und die Slowakei Berufung eingelegt haben. Das Europäische Gericht wies die Berufung jedoch im September 2017 zurück und die Europäische Kommission verklagte Ungarn im Januar 2018.
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In seiner Entscheidung erklärte jetzt das Gericht, dass sich die drei Staaten „weder auf ihre Verantwortung für die Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung und die Wahrung der inneren Sicherheit noch auf die angebliche Fehlfunktion des Umsiedlungsmechanismus berufen können, um die Umsetzung dieses Mechanismus zu vermeiden“.
EuGH verwies darauf, dass die Beschlüsse der Minister durchaus Vorkehrungen zur öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit beinhalteten. Die Länder hätten sich nach Einzelfallprüfungen damit gegen die Aufnahme einzelner Asylbewerber sperren können. Gegen das Argument des Nichtfunktionierens machten die Richter geltend, dass es die Solidarität und Rechtsverbindlichkeit in der EU beeinträchtigen würde, wenn sich ein Mitgliedstaat einseitig darauf berufen könnte, dass ein Beschluss keine ausreichende Wirksamkeit habe, um ihn nicht umzusetzen.
Urteil hat keine Konsequenz
Ungarns Justizministerin Judit Varga sagte als Reaktion auf das Urteil, dass die EuGH „offensichtlich“ diskriminierend gehandelt habe, als nur drei Mitgliedstaaten dem Verfahren unterzogen worden seien. Die Maßnahmen der EG haben seitdem an Rechtsgrundlage verloren, da die „Quotenverordnungen“ nur bis Herbst 2017 in Kraft waren, so dass das „Urteil keine Konsequenz hat“, fügte sie hinzu.
„Das Verfahren hat dem EU-Flüchtlingssystem nur geschadet, weil die Migrationskrise immer noch nicht durch einen obligatorischen Transfer von Asylbewerbern gelöst werden kann“, sagte sie.
(Via: mti.hu, sueddeutsche.de, Beitragsbild: MTI/AP/Panajótisz Balaszkasz)