Botschafter der Bundesrepublik Deutschland in Budapest veröffentlichte ein offenes Schreiben auf der Website der Botshaft an alle deutschen Staatsbürger in Ungarn. Anbei finden Sie den vollständigen Text.
Liebe Landsleute,
am Gründonnerstagnachmittag hat die ungarische Regierung die bestehenden Ausgangsbeschränkungen und Vorsichtsmaßnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie über den 11. April hinaus verlängert. Die Regierung wird jetzt einmal die Woche überprüfen, ob diese Bestimmungen weiter gelten müssen.
Für die Osterfeiertage können die Bürgermeister aller ungarischen Gemeinden Sperren für Parks und Ausflugsziele verfügen. In Budapest hat der Oberbürgermeister zum Beispiel ab Karfreitag die Margareteninsel, die Óbuda-Insel und Teile des Donauufers gesperrt. Bitte erkundigen Sie sich in Ihrem lokalen Umfeld nach solchen Sondersperren und befolgen Sie unbedingt Hinweisschilder und Anordnungen der Behörden. Ostern soll nicht zu einem Anstieg der Erkrankungen führen!
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Neu ist auch, dass die Bürgermeister die Öffnungszeiten von Märkten unter offenem Himmel selbständig festlegen können. Daher müssten Sie sich am Wohnort erkundigen, wann genau Ihr örtlicher Markt nur für Menschen über 65 Jahren, und wann für Jüngere offen hat.
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Hier zur Erinnerung die Regeln, die seit dem 28. März 2020 bis auf weiteres gelten:
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Kontakte mit Personen außerhalb des eigenen Haushalts sind auf ein Minimum einzuschränken und es ist ein Mindestabstand von eineinhalb Metern zu anderen Personen einzuhalten. Dies gilt auch in öffentlichen Verkehrsmitteln.
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Die Wohnung darf für folgende Tätigkeiten oder Erledigungen verlassen werden:
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• Weg zur Arbeit
• Einkäufe für den Bedarf des täglichen Lebens
• Lebensmittelgeschäfte, Märkte, Drogerien und Apotheken dürfen zwischen 9 und 12 Uhr nur von Personen über 65 Jahren aufgesucht werden. Personen unter 65 Jahren müssen außerhalb dieser Zeiten einkaufen. Offene Märkte haben örtlich festgelegte Zeiten.
• Tagsüber zur Begleitung von Kindern in Kleingruppen als Aufsichtsperson
• Inanspruchnahme medizinischer Versorgung
• Individuelle Sportaktivitäten, allein oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands, nach Möglichkeit im Grünen und unter Einhaltung des Mindestabstands
• Hilfeleistung für hilfsbedürftige Personen
• Fahrt zur Tankstelle oder Reparaturwerkstatt
• Unaufschiebbare behördliche, Bank- oder Postangelegenheiten
• Versorgung von Tieren
• Eheschließungen und Bestattungen im engen Familienkreis
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Diese Aufzählung ist nicht vollständig, sondern enthält nur die wichtigsten Punkte. Detaillierte Informationen finden Sie in der Regierungsverordnung Nr. 71/2020 vom 27. März 2020 (für eine nicht-amtliche deutsche Übersetzung siehe hier) und der Regierungsverordnung Nr. 95/2020 vom 9. April 2020 (für nicht-amtliche deutsche Übersetzung siehe hier).
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Und nur zur Erinnerung: Befolgen Sie Anordnungen der Behörden und halten Sie sich diszipliniert an die Regeln. Kein Handschlag mehr, gründlich und oft die Hände waschen, mindestens eineinhalb Meter Abstand zum Nächsten und Verringerung der physischen sozialen Kontakte ganz besonders zu unseren älteren Mitmenschen, weil sie besonders gefährdet sind.
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Ich wünsche Ihnen besinnliche und frohe Ostern und bleiben Sie gesund!
Volkmar Wenzel