Um die Corona-Pandemie einzudämmen, hatte das Land Mitte März in sämtlichen Bereichen Einschränkungen verhängt. Heute nun werden viele davon gelockert. Unter anderem dürfen nach zwei Monaten Cafés, Restaurants und Hotels im Land wieder aufmachen – allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Die Einreise ins Land ist aber für ausländische Bürger immer noch verboten. Wir haben Ihnen die wichtigsten Corona-Regeln gesammelt.
Die Wohnung kann ohne triftigen Grund verlassen werden, Geschäfte dürfen normal öffnen, Hotels dürfen Gäste empfangen, Restaurants, Cafés dürfen Gäste bewirten, Öffentliche Flächen, Freibäder, Parks, Freilichtmuseen, Tiergärten, Spielplätze dürfen besucht werden, Familienfeiern (Hochzeiten, Trauerfeiern) dürfen mit bis zu 200 Teilnehmern stattfinden, Gottesdienste dürfen abgehalten werden, Sportveranstaltungen und -trainings dürfen ohne Zuschauer abgehalten werden. Diese neuen Lockerungsmaßnahmen wurden ab heute in Ungarn eingeführt. Die neuen Regeln gelten landesweit, es gibt nur wenige Abweichungen zu Budapest.
Obwohl Restaurants und Cafés Gäste bewirten dürfen – in Budapest jedoch nur auf Terrassen und in Gartenbereichen. Auch die Familienfeiern (Hochzeiten, Trauerfeiern) dürfen mit bis zu 200 Teilnehmern in Budapest erst ab 15. Juni stattfinden.
Mach dich bereit! Eigenverantwortung nach der Lockerung der Corona-Maßnahmen
Weiterhin sind folgende Beschränkungen gültig:
Veranstaltungen sind verboten, der Präsenzunterricht an Schulen ist eingestellt, Kindergärten und Krippen sind geschlossen. (Ab 30. April müssen die Kommunen eine Bereitschaftsbetreuung für Eltern sicherstellen, die ihre Kinder z.B. wegen Arbeit nicht zuhause betreuen können.), Kultur- und Freizeiteinrichtungen (Theater, Kinos, Museen, Clubs) dürfen keine Besucher empfangen, Die Rechtsprechung an Gerichten ist ausgesetzt, an Wochenenden dürfen Bürgermeister für ihre Kommune strengere Ausgangsbeschränkungen verfügen als die landesweit gültigen Beschränkungen.
Weiterhin gelten landesweit folgende Schutzmaßnahmen:
Kontaktabstand von mindestens 1,5m; Maskenpflicht (ersatzweise Schals, Tücher) in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln; Zwischen 9 und 12 Uhr (abweichende Regelungen für lokale Märkte möglich) dürfen sich in Lebensmittelgeschäften, Drogerien, Apotheken nur Kunden über 65 Jahre aufhalten.
Ein- uns Ausreise
Derzeit ist noch fraglich, wann das Land seine Grenzen für Touristen öffnen wird. Als die Regierung darüber informiert, werden wir über die Entscheidung SOFORT berichten.
Das gilt für Grenzverkehr mit Österreich
Um Mitternacht hat Österreich die Grenzübergänge zu Tschechien, der Slowakei und Ungarn wieder geöffnet. Das bedeutet aber nicht, dass es keine Einschränkungen beim Grenzverkehr gibt. Auch nicht alle kleinen Grenzübergänge können schon passiert werden – berichtet orf.at.
Daher ist eine Ein- und Ausreise nach Ungarn weiterhin nur unter bestimmten Umständen erlaubt. Diese sind beispielsweise: familiäre Gründe, Hochzeiten oder Besuche von Lebensgefährten. Auch Berufspendler, Anrainer oder Landwirte, die ihre Tiere versorgen müssen, dürfen weiterhin die Grenzen passieren. Im Fall einer Kontrolle muss man diese Gründe auch nachweisen können. Nicht erlaubt sind grenzüberschreitende Ausflüge und Einkaufsfahrten.
Wer aus Ungarn nach Österreich einreist, muss weiterhin 14 Tage in Quarantäne, wenn keine Arbeitsbescheinigung oder kein Coronavirus-Test vorliegen.
Liste der geöffneten Grenzübergänge zu Österreich:
Laut Landespolizeidirektion Burgenland sind folgende Grenzübergänge seit Sonntag im Burgenland wieder für den Grenzverkehr geöffnet:
(Via: mti.hu, ahkungarn.hu, orf.at, Beitragsbild: MTI – György Varga)